News Konzertierte Aktion Pflege legt Ergebnisse vor

Ich kann in dem Papier nicht viel mehr als warme Worte erkennen.

Bezogen auf die Akutversorgung (Krankenhaus):
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurden die Selbstverwaltungspartner beauftragt, auf Grundlage der Datenerhebungen und Analysen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus die Pflegepersonaluntergrenzen[6] in pflegesensitiven Krankenhausbereichen weiterzuentwickeln und insbesondere weitere pflegesensitive Bereiche zu vereinbaren, für die Pflegepersonal-Untergrenzen festzulegen sind.

[6] Ziel der Pflegepersonaluntergrenzen nach § 137i SGB V ist ein Zugewinn an Versorgungssicherheit durch Anhebung des Personalausstattungsniveaus der Krankenhäuser, nicht aber die Festlegung einer im Einzelfall angemessenen Pflegepersonalausstattung.

[...] muss sich der Bedarf an den anerkannten Standards einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung in den unterschiedlichen medizinischen Leistungsfeldern orientieren und den notwendigen Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten und für das gesamte Krankenhaus erfassen können. (S46)

Damit wird zum einen die Forderung zu Grabe getragen, dass für alle Bereiche Personaluntergrenzen festgelegt werden, und zum anderen, dass diese auch bereichsbezogen tatsächlich umgesetzt werden. Gibt man den Häusern, so wie hier von der KAP (Konzertierte Aktion Pflege) vorgesehen, die Möglichkeit, die Personaluntergrenzen über das gesamte Haus zu mitteln, und berücksichtigt auch noch die Hinzurechnung von Nicht-Fachkräften, wird es nur zu den jetzt schon tagtäglich vollzogenen Taschenspielertricks kommen, mit denen die Häuser jetzt schon alles schönrechnen können.
Konkretes Beispiel aus meinem Arbeitsbereich: die Geschäftsführung kann jetzt schon vorechnen, dass wir die Personaluntergrenzen einhalten, das Personalbemessungsinstrument, das unseren tatsächlichen Arbeitsaufwand abbildet und mit dem die dafür benötigte Personalzahl berechnet werden kann (INPULS), gibt aber sehr viel höhere Zahlen her, die auch realistisch betrachtet dringend benötigt werden, um dem eigentlichen Ziel der Arbeitsentlastung, das sich die KAP ja gestellt hat, und den tatsächlichen Bedürfnissen von uns Pflegekräften gerecht zu werden. Konkret arbeiten wir mit lediglich 75% der tatsächlich benötigten Vollzeitäquivalente. Welch eine Schande, wenn das alles sein sollte, das durch die KAP erreicht werden soll...

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Bezogen auf die Pflegeeinrichtungen:

Möglicherweise gibt es dort einen gewissen Vorteil durch die Entwicklung eines Personalbemessungstools, diesen Bereich kann ich schlecht einschätzen. Ich denke mir aber, dass auch dort heute schon Möglichkeiten bestehen um auszurechnen, wie hoch der tatsächliche Bedarf an Pflegekräften wäre um eine adäquate Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
Und wenn ich das lese ...
Insgesamt können rund 13.000 neue Stellen gefördert werden. Voraussetzung für die Gewährung des Vergütungszuschlags ist, dass die Pflegeeinrichtung über neu eingestelltes oder über Stellenaufstockung erweitertes Pflegepersonal verfügt, das über das Personal hinausgeht, das die Pflegeeinrichtung nach der Pflegesatzvereinbarung gemäß § 84 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 SGB XI vorzuhalten hat. Die finanziellen Mittel hierfür stammen anteilig von der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung. (S42)
...dann verstehe ich das so, dass Pflegeeinrichtungen, die (auf Rendite getrimmt) am Personal sparen und die schon jetzt geforderten Mindestbesetzungen nicht stellen, auch keinerlei finanziellen Vorteil davon haben, mehr Personal einzustellen. Sie müssen ja zumindest die Pflegekräfte bis zu einem geforderten Schlüssel weiterhin erst mal selbst finanzieren (wozu sie ja jetzt schon nicht bereit sind), bevor sie in den Genuß kommen, darüber hinaus eingestellte Pflegekräfte voll finanziert zu bekommen (und wir erinnern uns vage an die Rechnung: 13000, das wären so um die 1,5 zusätzliche Kräfte pro Pflegeinrichtung, wie lächerlich...).

Ein großer Wurf sähe für mich anders aus...

My2cents
spflegerle