Für einen solchen Tarif müssten Bedingungen erfüllt sein, heißt es bei der Diakonie: Das Kirchen- Arbeitsrecht müsse akzeptiert sein, die Diakonie dürfe nicht dafür bestraft werde, dass sie besser bezahle als andere, auch die privaten Betreiber müssten an einen allgemein verbindlichen Tarif gebunden sein und die Mehrkosten dürften nicht die Eigenanteile der Heimbewohner aufblähen.
Da wird mit einem berechtigten Einwand ("...[die Diakonie] dürfe nicht dafür bestraft werde, dass sie besser bezahle als andere, auch die privaten Betreiber müssten ...") durch die Diakonie versucht, die völlig unzeitgemäßen Sonderregeln des Kirchenrechtes bzgl. Arbeitnehmerrechten zu verfestigen. Tatsächlich sollte man einen solchen Vorstoß zu einer allgemein gültigen Tarifregelung dafür nutzen, genau diese Sonderregelungen abzuschaffen!
Leider wird dieser Versuch des Arbeitsministers Heil genauso verpuffen wie die Regelungen des Gesundheitsministers Spahn zu den Personaluntergrenzen, da weder Heil noch Spahn wagen, wirklich an den ihnen zur Verfügung stehenden Stellschrauben zu drehen.
Spahn hat es lediglich geschafft, für lächerliche 4 Bereiche in der Pflege (im Krankenhaus, und nur dort) eine Untergrenze zu definieren, und damit aufgrund der Berechnungsgrundlage eigentlich nur geschafft, dass 75% der dort berücksichtigten Bereiche nun künftig sogar schlechter gestellt werden als zuvor, da ja die 25% der am schlechtesten besetzen Stationen für die Festlegung der Untergrenzen herangezogen wurden.
Heil wird nun mit seinem Vorstoß für einen flächendeckenden Tarifvertrag einen ähnlichen Weg einschlagen, indem er flächendeckend eine zu tiefe Entlohnung als Marke definieren wird, so dass am Ende wieder kein Gewinn für die Attraktivitätsentwicklung des Pflegeberufes erreicht werden wird.
Wirkliche Verbesserungen werden erst dann erwartet werden können, wenn sowohl Spahn als auch Heil einsehen, dass für klare Regelungen auch klare Grundlagen vorherrschen müssen, will heissen:
- Spahn: Bemessungsgrundlage aufgrund des tatsächlich ermittelten Bedarfs in allen Bereichen aufgrund Daten durch Personalbedarfsermittlungs-Tools (PEP, INPULS, ...)
- Heil: Tarifmindestlohn deutlich über dem aktuellen Spitzenwert im Pflegebereich mit besonderer Berücksichtigung der außergewöhnlichen Arbeitszeit als auch der außergewöhnlichen Belastung und Verantwortung.
Mein persönlicher Eindruck ist, dass hier zwei Minister lediglich versuchen, ihr persönliches Image mit emotional aufgeladenen Themen zu pushen, ohne wirklich an Verbesserungen für die betroffenen Bereiche interessiert zu sein.
Wäre schön, wenn ich mich hier irren würde und die beiden es schaffen würden, tatsächliche Veränderungsprozesse anzustoßen. Zu wünschen wäre es uns allen...
Gruß spflegerle