Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) äußert sich positiv zum Volksbegehren
Es ist schon aufschlußreich, wenn man sich die amtliche Kostenschätzung des Berliner Senats zum Volksbegehren anschaut:
160 Millionen zusätzliche Kosten für das Land Berlin
225 Millionen zusätzliche Kosten für die Krankenhäuser durch zusätzliche Personalkosten
Da stecken - wie es schon Kalle Kunkel in der Pressekonferenz schön ausgeführt hat - interessante Informationen drin:
1. Der Senat gibt damit zu, dass er die bereits jetzt durch Bundesgesetze vorgeschriebene
Investitionsförderung der öffentlichen Krankenhäuser durch die jeweiligen Bundesländer im Land Berlin um den Betrag von 160 Millionen unterschreitet. Diese zusätzlichen Gelder hätte das Land Berlin (und analog dazu auch die anderen Bundesländer) bereits seit Jahren bereitstellen müssen. Da dies aber nie vollumfänglich erfolgt ist, gibt es in allen Bundesländern erheblichen Investitionsstau in den Krankenhäusern und etliche Baumaßnahmen und Infrastrukturverbesserungen konnten nur unter Zweckentfremdung von Krankenkassengeldern und Personaleinsparungen durchgeführt werden.
2. Der Berliner Senat rechnet mit ca 225 Millionen Kosten für das zusätzliche Personal. Wenn man annimmt, dass für den Arbeitgeber ca 55000 Euro/Jahr/Pflegekraft an Kosten bestehen, dann wären 225Mio/55000 > 4000 Pflegekräfte. Das scheint also die Zahl zu sein, die laut Schätzung des Senates an Pflegepersonal im Land Berlin fehlt. Das übersteigt die vom Bündnis im Volksbegehren angeführte Zahl von ca 3000 fehlenden Pflegekräften im Land Berlin nochmal deutlich.
3. Wenn man nun von "nur" 3000 fehlenden Pflegekräften ausgeht, dann wären das 3000x55000=165Mio Euro an zusätzlichen Kosten, die die Krankenhäuser für das zusätzliche Personal ausgeben müssten. Würde das Land Berlin seinen Investitionsverpflichtungen nachkommen und jährlich eben die vom Senat ja bestätigte Lücke von 160Mio an Investitionsforderung begleichen, dann könnten die Krankenhäuser ja genau um diesen Betrag weniger Geld aus den Krankenkassenbeiträgen zweckentfremden und wären damit bei einem nahezu Nullsummenspiel angekommen.
Fazit: für das Land Berlin hat der Senat mit seiner Kostenschätzung praktisch bestätigt, dass bei angemessener (und gesetzlich vorgeschriebener) Investitionsförderung bereits die zusätzlich benötigten Pflegekräfte im Land Berlin finanziert wären.
Man darf vermuten, dass Ähnliches auch für alle anderen Bundesländer gelten dürfte.
Am Geld sollte es also nicht scheitern.
Gruß spflegerle