Nicht jeder kirchliche Arbeitnehmer muss zwingend Mitglied einer christlichen Kirche sein. Das hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Zur Bedingung dürfe die Zugehörigkeit zu einer Konfession nur gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit "objektiv geboten" sei, so das Gericht in Luxemburg (Rechtssache Nr. C-414/16).
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