Eine Übersicht des DBfK zu den geltenden Regelungen hinsichtlich der Personalbemessung im Nachtdienst in deutschen Pflegeheimen macht deutlich: Aktuell gibt es überhaupt in nur vier Bundesländern verbindliche Vorgaben für die Besetzung mit Pflegefachpersonen in den Nachtstunden. Die anderen zwölf Bundesländer lassen das ungeregelt, mit teils katastrophalen und gesundheitsgefährdenden Folgen.
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