Katholisches KKH - Vertragsklausel

Crizzy

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339
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LA, Bayern
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GKP
Akt. Einsatzbereich
Diabetologie, GastroEnterologie, Geriatrische Komplextherapie
Hallo!

Mich würde mal eure Meinung zu folgendem interessieren:
Eine Freundin von mir hat sich in einem kath. KKH beworben in welchem auch noch vereinzelt Nonnen als Schwestern unterwegs sind, sie selber ist katholisch was wohl auch ein Grund dafür war eine Zusage zu bekommen.
Jetzt hat sie ihren Ausbildungsvertrag bekommen und siehe da, drinnen steht folgendes:

Die Parteien stimmen darüber ein, dass ein Verstoß gegen grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre Grund für eine kündigung sein kann..

Jetzt frag ich mich: Was genau soll das bedeuten? Und vor allem: DARF sowas überhaupt in einem Vertrag stehen, ist das rechtens? Bzw. wird das rechtens wenn sies unterschrieben hat?

Dinge wie: Ich darf nicht stehlen usw. sind ja klar, dafür muß ich nicht katholisch sein. Aber wäre es dann auch ein Kündigungsgrund schwanger zu werden ohne verheiratet zu sein oder solche Späße?

Bin gespannt ob es hier Leute gibt die ähnliche Zusätze in ihrem Vertrag stehen haben und hoffe irgendwer hat Ahnung davon, meine Freundin macht sich schon ins Hemd und bekommt die große Panik :engel:


LG
 
Hallo
Gegen katholische Grundsätze verstößt, wer in einer unehelichen Lebensgemeinschaft lebt, wer sich als Homosexuell outet, Ehebruch kurz die ganzen 10 Gebote rauf oder runter. Ist ein Verstoß nachgewiesen bzw offiziell kann dies durchaus zu einer Kündigung führen. Der einzige Schutz vor Kündigung ist eine Schwangerschaft,denn auch unehelich Schwangeren darf leider nicht gekündigt werden da dieser Schutz vorgeht.
So jedenfalls hat dies eine Arbeitskollegin von mir mitgeteilt bekommen, als ihr Brötchengeber (ein kath.Haus)mitbekommen hat, daß sie in Sünde mit einem Mann zusammenlebt. Prompt erfolgte die Kündigung. Ein Anwalt den sie zu Rate gezogen hat, meinte nur eine Klage wäre ohne Erfolg, da sie ein Schriftstück wie Deine Bekannte unterschrieben hatte.
Hier gilt aber auch, wie überall im Leben, wo kein Kläger da kein Richter, tun darfst du vieles, nur erwischen lassen nicht.
Alesig
 
Crizzy schrieb:
Die Parteien stimmen darüber ein, dass ein Verstoß gegen grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre Grund für eine kündigung sein kann..

Sein kann, da steht ja nicht, dass es sein muss.
DARF sowas überhaupt in einem Vertrag stehen, ist das rechtens?
LG
Ja, es ist rechtens. Jeder kann selbst bestimmen, wen er in seinem "Verein" aufnimmt.
Ich habe mal in einem katholischen Haus gearbeitet, obwohl ich aus der Kirche ausgetreten bin. Dort stand auch so etwas im Vertrag, es war aber keine Bedingung, in der Kirche zu sein, komisch, nicht?
 
Dort stand auch so etwas im Vertrag, es war aber keine Bedingung, in der Kirche zu sein, komisch, nicht?
Das ist ungewöhnlich, normalerweise werden doch Ausgetretene wie Aussätzige behandelt ;-)

Ich denke da z.B. an eine Organisation, die 1 Euro Jobber einstellt, egal ob mit oder ohne eine Konfession, sobald es aber um einen Arbeitsvertrag geht, Arbeitnehmer ohne Konfessionszugehörigkeit ablehnt.
 
alesig schrieb:
denn auch unehelich Schwangeren darf leider nicht gekündigt werden da dieser Schutz vorgeht.
Das "leider" war hoffentlich ironisch gemeint?


Zum Thema: Ich habe, bevor wir standesamtlich geheiratet haben, über vier Jahre mit meiner Frau zusammengelebt. Kirchlich sind wir noch immer nicht verheiratet. Kein Problem.
Es gibt und gab, auch in höheren Positionen, bei uns schon immer schwule und lesbische MitarbeiterInnen. Auch kein Problem. Kommt immer auch ein bißken aufs Haus an, wie streng das ausgelegt wird...
 
Hallo Catweatzle
Das "leider" ist nicht auf meinem Mist gewachsen, das kam damals von der
PDL als sie meiner Bekannten die Kündigung aushändigte.
Alesig
 
Dazu fällt mir ja fast nix mehr ein - außer :knockin:

Meine Freundin wird dort anrufen -noch hat sie nichts unterschrieben (war der Ansicht sie hätte)- und fragen was genau sie damit meinen. Immerhin lebt sie in "Sünde" mit ihrem Freund zusammen, hat nicht vor das wg der Ausbildung zu ändern...denk ich mal.

Aber vielen Dank für die Infos bisher...!

LG
 
Hi,
relativ einfach wird das ganze auf der Site http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirchen
dargestellt.
Unser Träger wurde sogar schon durch den Trierer Bischof Marx ermahnt es würden zuviel Mitarbeiter in unseren Einrichtungen arbeiten (53 Einrichtungen-11000 Mitarbeiter) die keiner Religion angehören.

:gruebel: Kein weiterer Kommentar
 
Solange man nicht aus der Kirche austritt oder geschieden sich wieder verheiratet... Oder sich gegen die Kirche äußert...
 
Danke für den Link RandyAndy!

Sie hat in ihrer zukünftigen KPS nun nachgefragt, was sie unter diesem Absatz verstehen soll. Zur Antwort bekam sie, dass das vielleicht sehr streng klingen mag, aber sie deshalb keine Panik haben muss, denn so eng sehen sies auch nicht. Es ist natürlich kein Problem weiter in "Sünde zu leben" (das gefällt mir *g*), es arbeiten in der Einrichtung auch evangelische Angestellte und 2 Inder:up: Allerdings sollte sie sich nicht dabei erwischen lassen in der Öffentlichkeit z.B. "pro Abtreibung" zu sein...verständlicherweise, wenn man in nem Kinderkrankenhaus arbeitet würde das auch ohne den kirchl. Hintergrund schon ein böses Foul sein.
Soweit so gut also.
Mir persönlich wäre das dort trotzdem viel zu konservativ, da ich auch mit Kirche nichts am Hut hab...:aetsch:
 
Nun ja,
ich fühle mich dort sehr gut aufgehoben und unsere Patienten auch, egal welcher Religion sie angehören.
Ich habe schon von Patienten und Altenheimbewohnern gehört die sich in Häusern, die sie vormals als konfessionelle Häuser kannten und die dann in nicht konfessionelle Hand übergingen, nicht mehr wohlfühlten.
Es wurde ihnen dort zu kalt (gefühlsmäßig).:|