Das neue Qualitätsprüfverfahren besteht einerseits aus der Ermittlung so genannter Qualitätsindikatoren und andererseits aus der neuen Qualitätsprüfung durch den MDK. Für die Einrichtungen gilt es hierfür, künftig alle sechs Monate zentrale Daten zur Selbstständigkeit und zum Pflegestatus der Bewohner zu erfassen.
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