Jahrespraktikanten

Hackie

Newbie
Registriert
08.06.2011
Beiträge
12
Ort
Westerkappeln
Beruf
OP Pfleger & OP Koordinator
Akt. Einsatzbereich
OP
Funktion
OP Leitung
Hallo alle miteinander,
wir haben zum ersten Mal einen Jahrespraktikanten. Jetzt stellt sich die Frage ob er im Kontrollbereich sein darf wenn im Saal durchleuchtet wird. Wie wird es in anderen Kliniken gehändelt.
In der Stahlenschutzverordnung gibt es einen Satz der sicherlich von zwei Seiten betrachtet werden kann.
Fände es toll wenn mir jemand schreibt.

Danke, Hackie!
 
Wie alt ist der Jahrespraktikant?
1. Wenn er unter 18 Jahren ist, darf er sich nicht im Kontrollbereich aufhalten, wenn durchleuchtet wird.

2. Wenn er 18 Jahre und älter ist, ein personenbezogenes Dosimeter, welches monatlich ausgelesen wird, beim strahlenschutzbeauftragten Arzt oder beim Arbeitsschutzbeauftragten beantragen und solange, bis dieses da ist, Punkt 1 einhalten.

3. Dafür sorgen, dass er entsprechende Vorkehrungen, in Form von Röntgenschürze und Schilddrüsenschutz vornimmt, wenn er das personenbezogene Dosimeter hat, nach Vorgabe Punkt 2.

4. Dafür sorgen, dass er das personenbezogene Dosimeter an der richtigen Stelle und vor allem zuverlässig trägt, wenn er im Dienst ist. Und dass das Dosimeter zur monatlichen Kontrolle gewechselt wird.

5. Mit gutem Beispiel vorangehen! Wenn er sieht, dass MA, die im OP arbeiten unachtsam mit Strahlung umgehen, indem sie sich nicht schützen, wenn durchleuchtet wird oder das Dosimeter im Schrank liegen haben, statt es am Körper zu tragen, hat deine Bemühung einen adäquaten Strahlenschutz zu gewährleisten, keinen Wert und er wird über kurz oder lang evtl. genauso schlampig damit umgehen.

LG opjutti
 
Eine Strahlenschutzbelehrung sollte auch nicht schaden.....
 
Upps!

Vergessen, danke matras, für den wichtigen Hinweis.:daumen:

LG opjutti
 
Moin, vielen Dank für die Antwort. Ihr habt ja recht aber man darf nicht vergessen das in der Strahlenschutzverordnung steht:" Auszubildende und Studenten zum erlernen ihres Berufes." Ich habe heute im Haus der Technik angerufen. Selbst die sind sich nicht sicher und müssen es noch einmal nachlesen und ihre Juristen fragen. Zuerst hat der freundliche Herr auch alle diese Punkte aufgezählt. Aber als ich sagte das er nur zusehen möchte um herauszufinden ob das der richtige Beruf für ihn ist, war er sich nicht mehr so sicher. Auch unsere Strahlenschutzbeauftragten sind sich nicht einig. Es ist nicht so einfach wie man glauben mag. Glaube ich. Vielleicht sehe ich es ja auch nur zu streng. Aber es geht halt auch um die Gesundheit eines jungen Mannes. Und wenn ich die Strahlenschutzverordnung richtig verstehe reicht für den Kotrollbereich die Unterweisung nicht aus. Bin mir aber auch in diesem Punkt nicht ganz sicher. Ich danke Dir aber nochmal für die Antwort und sage Dir wie das Haus der Technik entschieden hat. OK? lg Hackie