Interessenskonflikt?

Unbekannt

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08.11.2009
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Hallo Forum,

ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich vermute meine Frage gehört hier hin. Wenn nicht, bitte verschieben.

Also: Wenn jemand Vorsitzender der Mitarbeitervertretung ist, kann dieser jemand dann auch Wohnbereichsleitung werden?
Ist das nicht ein Interessenskonflikt? Als Vorsitzender der MAV ist man ja für die Belange der Mitarbeiter zuständig. Aber als Wohnbereichsleitung steht man der Leitung doch recht "nahe".

Geht das so?

Mit freundlichem Gruss,

Unbekannt
 
Ich glaube nicht, dass es dagegen eine Vorschrift gibt. Auch Leitungskräfte sind schließlich Mitarbeiter. Wie sollte man es arbeitsrechtlich durchsetzen können, dass ein Engagement in einer Gruppe wie der Mitarbeitervertretung einem berufliches Weiterkommen faktisch verbietet? Das wäre ja wieder etwas, wogegen die MAV sich auflehnen müsste...

Tatsache ist, meine frühere Stationsleitung ist schon seit Jahren Mitglied, wenn auch nicht Vorsitzende, des Personalrates. (Und mit früher meine ich nicht, dass sie nicht mehr Leitung ist, sie ist durch einen Stellenwechsel meinerseits nur nicht mehr "meine" Leitung.)
 
Hallo,

nein, kein Problem. Nur bei höheren leitenden Positionen Pflgdir. oder Mitglied in der Geschltg. würde dem Entgegenstehen.

Gruß renje
 
Hallo,

grundsätzlich ist es rechtlich möglich, einen Ausschluss gibt es nur bei "leitenden Angestellten", die dürften aber sowieso nicht in der Personalvertretung sein.

Es gibt aber eine Art "Ehrenkodex", der besagt, daß jemand, der gleichzeitig diziplinarischer Vorgesetzter ist, nicht als Vorsitzender der Personalvertretung agieren sollte, um einem evt. Interessenkonflikt zu vermeiden.

Gruß

medsonet.1