Hallo Forum,
ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich vermute meine Frage gehört hier hin. Wenn nicht, bitte verschieben.
Also: Wenn jemand Vorsitzender der Mitarbeitervertretung ist, kann dieser jemand dann auch Wohnbereichsleitung werden?
Ist das nicht ein Interessenskonflikt? Als Vorsitzender der MAV ist man ja für die Belange der Mitarbeiter zuständig. Aber als Wohnbereichsleitung steht man der Leitung doch recht "nahe".
Geht das so?
Mit freundlichem Gruss,
Unbekannt
ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich vermute meine Frage gehört hier hin. Wenn nicht, bitte verschieben.
Also: Wenn jemand Vorsitzender der Mitarbeitervertretung ist, kann dieser jemand dann auch Wohnbereichsleitung werden?
Ist das nicht ein Interessenskonflikt? Als Vorsitzender der MAV ist man ja für die Belange der Mitarbeiter zuständig. Aber als Wohnbereichsleitung steht man der Leitung doch recht "nahe".
Geht das so?
Mit freundlichem Gruss,
Unbekannt