- Registriert
- 26.04.2010
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- 1
- Ort
- Königswinter
- Beruf
- Versicherungskaufmann
- Akt. Einsatzbereich
- unabhängiger Versicherungsmakler
- Funktion
- Geschäftsführer
Hallo zusammen,
werbung und interessante Links - nun ja, ich nutze diese Rubrik mal fix zur Eigenwerbung, das Thema selbst passt aber auf jeden Fall hier her, den ich möchte euch nicht mit allgemeinen Versicherungsthemen langweilen (jaja, auch noch ein Versicherungsfuzzi
), sondern mit einem Thema, dass von den üblichen Versicherungsvermittlern in der Regel NICHT erwähnt wird - da die meisten auch schlicht keine Lösung für das Problem anbieten können.
Wovon rede ich hier eigentlich?:
Das Thema Berufsunfähigkeit und entsprechende Absicherung hat sicher der ein oder andere, vielleicht sogar die meisten schon einmal gehört. Was fast alle Versicherer jedoch NICHT abdecken, ist ein Zusatzrisiko, das vor allem in Pflegeberufen nicht zu unterschätzen ist. Hintergrund ist hier ein Gesetz, dass ihr vielleicht kennt:
[FONT="]§ 31 des Bundesinfektionsschutzgesetzes[/FONT]
Hier heißt es wörtlich:
"§31 Berufliches Tätigkeitsverbot:
Die zuständige Behörde kann Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen. Satz 1 gilt auch für sonstige Personen, die Krankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht."
Schnell kann man der Meinung sein, dass die übliche Berufsunfähigkeitsversicherung auch hier leisten wird, da man ja aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Das Problem: Laut Versicherungsbedingungen kann man sehr wohl noch arbeiten, man darf es nur nicht. Was heißt: in diesem Fall würden nahezu alle Versicherer die Leistung verweigern (inkl der Testsieger von Stiftung Finanztest wohlgemerkt!)
Hier gibts genauere Informationen: Infektionsklausel in der BU-Versicherung
In Zusammenarbeit mit dem Verein zur Förderung der Interessen der Mitglieder des öffentlichen Dienstes e.V. (kurz: VeFö) ist es mir möglich, ohne Aufpreis auch dieses Risiko im Rahmen der regulären Berufsunfähigkeitsversicherung mit abzusichern. Ohne Aufpreis heißt in dem Fall: Regulär ist es bei dem Versicherer nicht möglich, diese Klausel mit abzuschließen. Die marktübliche Berufsunfähigkeitsversicherung wird hier jedoch angeboten. Zu dem hierbei üblichen Preis ist bei einem Abschluss über mich die Klausel mit vereinbart - ohne Verschlechterungen zu den üblichen Bedingungen oder anderweitige Änderungen!!!
Wie das möglich ist? Der recht neu gegründete Verein (2008) schließt unter anderem mit Versicherern Rahmenvereinbarungen, um seinen Mitgliedern besseren (oder genauer gesagt: passenden!) Versicherungsschutz anbieten zu können. Die Mitgliedschaft ist zwar kostenpflichtig, diese Gebühr (einmalig 20,- €) werden im Rahmen einer derzeitigen Werbeaktion jedoch von uns übernommen.
Nun zu mir & meinem Betrieb: Ich bin 30 Jahre jung und im Innendienst ausgebildeter Versicherungskaufmann. Vor etwas mehr als einem Jahr habe ich mich entschlossen, mich als freier Versicherungsmakler selbständig zu machen. Im Vergleich zu gebundenen Vermittlern bin ich rechtlich verpflichtet, das für den Kunden passende / beste Angebot zu finden und hafte für meine Beratung in vollem Umfang (ähnlich wie z.B. ein Steuerberater). Eine Erklärung für interessierte zum Unterschied von Einfirmenvertretern, Mehrfachagenten und Versicherungsmaklern findet ihr hier: Versicherungsmakler ? Wikipedia
Ich habe mir auf die Fahne geschrieben, nicht Provisionsorientiert sondern Kundenorientiert zu beraten. Und warum? Weil ich denke
1.: es gibt genug schwarze Schafe in unserer Branche
2.: mit fairer Beratung ist langfristig ein viel größerer Geschäftserfolg möglich
3.: meine Kunden fürchten sich nicht vor meiner Beratung, sondern empfehlen mich weiter...
Nun ja, Kritiker sagen, dass alle Versicherungsvermittler Verbrecher sind. Wenn man aber logisch denkt: jeder Jeck ist anders - in dem Sinne: ich freue mich über jede Anfrage.
Alternativ für den KFZ- & Sachversicherungsbereich könnt ihr auch einfach Vergleichsrechner auf unserer Homepage nutzen, ohne jemals auch nur ein Wort mit uns wechseln zu müssen.
Diese findet ihr hier:
Vergleichsrechner
Service:
Übrigens: Unsere Kunden lassen wir natürlich auch im Schadenfall nicht im Stich! Wir stehen als Versicherungsmakler auch dann zur Seite, helfen Ihnen bei der Schadenmeldung und sind bis zur Regulierung durch den Versicherer bei Bedarf zur Stelle! Unsere Arbeit hört NICHT nach der Vermittlung der Versicherung auf.
Fragen? nur zu!
werbung und interessante Links - nun ja, ich nutze diese Rubrik mal fix zur Eigenwerbung, das Thema selbst passt aber auf jeden Fall hier her, den ich möchte euch nicht mit allgemeinen Versicherungsthemen langweilen (jaja, auch noch ein Versicherungsfuzzi

Wovon rede ich hier eigentlich?:
Das Thema Berufsunfähigkeit und entsprechende Absicherung hat sicher der ein oder andere, vielleicht sogar die meisten schon einmal gehört. Was fast alle Versicherer jedoch NICHT abdecken, ist ein Zusatzrisiko, das vor allem in Pflegeberufen nicht zu unterschätzen ist. Hintergrund ist hier ein Gesetz, dass ihr vielleicht kennt:
[FONT="]§ 31 des Bundesinfektionsschutzgesetzes[/FONT]
Hier heißt es wörtlich:
"§31 Berufliches Tätigkeitsverbot:
Die zuständige Behörde kann Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen. Satz 1 gilt auch für sonstige Personen, die Krankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht."
Schnell kann man der Meinung sein, dass die übliche Berufsunfähigkeitsversicherung auch hier leisten wird, da man ja aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Das Problem: Laut Versicherungsbedingungen kann man sehr wohl noch arbeiten, man darf es nur nicht. Was heißt: in diesem Fall würden nahezu alle Versicherer die Leistung verweigern (inkl der Testsieger von Stiftung Finanztest wohlgemerkt!)
Hier gibts genauere Informationen: Infektionsklausel in der BU-Versicherung
In Zusammenarbeit mit dem Verein zur Förderung der Interessen der Mitglieder des öffentlichen Dienstes e.V. (kurz: VeFö) ist es mir möglich, ohne Aufpreis auch dieses Risiko im Rahmen der regulären Berufsunfähigkeitsversicherung mit abzusichern. Ohne Aufpreis heißt in dem Fall: Regulär ist es bei dem Versicherer nicht möglich, diese Klausel mit abzuschließen. Die marktübliche Berufsunfähigkeitsversicherung wird hier jedoch angeboten. Zu dem hierbei üblichen Preis ist bei einem Abschluss über mich die Klausel mit vereinbart - ohne Verschlechterungen zu den üblichen Bedingungen oder anderweitige Änderungen!!!
Wie das möglich ist? Der recht neu gegründete Verein (2008) schließt unter anderem mit Versicherern Rahmenvereinbarungen, um seinen Mitgliedern besseren (oder genauer gesagt: passenden!) Versicherungsschutz anbieten zu können. Die Mitgliedschaft ist zwar kostenpflichtig, diese Gebühr (einmalig 20,- €) werden im Rahmen einer derzeitigen Werbeaktion jedoch von uns übernommen.

Nun zu mir & meinem Betrieb: Ich bin 30 Jahre jung und im Innendienst ausgebildeter Versicherungskaufmann. Vor etwas mehr als einem Jahr habe ich mich entschlossen, mich als freier Versicherungsmakler selbständig zu machen. Im Vergleich zu gebundenen Vermittlern bin ich rechtlich verpflichtet, das für den Kunden passende / beste Angebot zu finden und hafte für meine Beratung in vollem Umfang (ähnlich wie z.B. ein Steuerberater). Eine Erklärung für interessierte zum Unterschied von Einfirmenvertretern, Mehrfachagenten und Versicherungsmaklern findet ihr hier: Versicherungsmakler ? Wikipedia
Ich habe mir auf die Fahne geschrieben, nicht Provisionsorientiert sondern Kundenorientiert zu beraten. Und warum? Weil ich denke
1.: es gibt genug schwarze Schafe in unserer Branche
2.: mit fairer Beratung ist langfristig ein viel größerer Geschäftserfolg möglich
3.: meine Kunden fürchten sich nicht vor meiner Beratung, sondern empfehlen mich weiter...
Nun ja, Kritiker sagen, dass alle Versicherungsvermittler Verbrecher sind. Wenn man aber logisch denkt: jeder Jeck ist anders - in dem Sinne: ich freue mich über jede Anfrage.
Alternativ für den KFZ- & Sachversicherungsbereich könnt ihr auch einfach Vergleichsrechner auf unserer Homepage nutzen, ohne jemals auch nur ein Wort mit uns wechseln zu müssen.

Diese findet ihr hier:
Vergleichsrechner
Service:
Übrigens: Unsere Kunden lassen wir natürlich auch im Schadenfall nicht im Stich! Wir stehen als Versicherungsmakler auch dann zur Seite, helfen Ihnen bei der Schadenmeldung und sind bis zur Regulierung durch den Versicherer bei Bedarf zur Stelle! Unsere Arbeit hört NICHT nach der Vermittlung der Versicherung auf.
Fragen? nur zu!
