News Honorarkräfte in der Pflege: Wirtschaftlichkeit darf nicht zu Lasten der Menschen mit Pflegebedarf gehen

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Seit dem 1. März werden Pflegeeinrichtungen die Kosten für Honorarkräfte, die durch die Pandemie häufig zum Einsatz kommen, in der Regel nicht mehr erstattet. Dies hat der GKV-Spitzenverband nun mit der Begründung festgesetzt, dass die freiberuflichen Pflegefachpersonen nicht als Selbständige anzusehen seien und außerdem erheblich höhere Kosten verursachen würden.

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„Mit dieser Entscheidung wird der Einsatz von Honorarkräften in den Einrichtungen praktisch unmöglich“, sagt Stefan Werner, Vizepräsident im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). „Honorarkräfte werden dann eingesetzt, wenn in einer Einrichtung plötzlich Personal ausfällt, weil die Kolleginnen und Kollegen erkrankt oder in Quarantäne sind. In den Einrichtungen wird dann schnell und zeitlich begrenzt Unterstützung gebraucht, damit die Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf gewährleistet werden kann. Dies nun aus wirtschaftlichen Gründen komplett zu blockieren, ist falsch.“


So viel dazu, daß in der Pflege die Gesetze des Marktes herrschen würden.
 
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