Seit dem 1. März werden Pflegeeinrichtungen die Kosten für Honorarkräfte, die durch die Pandemie häufig zum Einsatz kommen, in der Regel nicht mehr erstattet. Dies hat der GKV-Spitzenverband nun mit der Begründung festgesetzt, dass die freiberuflichen Pflegefachpersonen nicht als Selbständige anzusehen seien und außerdem erheblich höhere Kosten verursachen würden.
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