Handbäder

seebär

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06.07.2009
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Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Unfallchirugie
Hallo Experten,
ich bin im Forum leider nicht weiter gekommen deshalb stelle ich meine Fragen nun hier.
Unser Oberarzt möchte das wir Handbäder mit PVP-Lösung und Leitungswasser durchführen.Hygienisch ist dies sicher nicht zuvertreten. Gibt es irgentwelche Standards,Richtlinien diesbezüglich? Wie händelt Ihr das in Euerer Klinik.?
Wäre super wenn Ihr mir weiterhelfen könntet( OA ist ziemlich sturr)
Sonnige Grüße sendet
seebär
 
Laut "Beipackzettel" des Präparates kann Leitungswasser zur Verdünnung verwendet werden! Wo liegt also das hygienische Problem?

Wir handhaben da so: Wenn der Dr. seine Ao. schriftlich fixiert, bekommt er sie auch so ausgeführt! Er gibt die Therapie vor!

Abgesehen davon, dass wir nur noch einen "Rest" PVP-Jod in der hintersten Ecke unseres Schrankes stehen haben, gibt es leider immer noch ewig gestrige Ärzte, die einfach nicht von diesen Dingen, wie PVP-Jod und andere färbende Substanzen lassen können.
 
schau mal in den neuen rki richtlinien zu wundspüllösung, ein handbad ist im prinzip ja nichts anderes.

in der ausgabe 03/2010 zu wundspüllösungen steht das nur noch STERILES NaCl oder Ringerlösung sowie 0,2 mycrometer gefiltertes wasser verwendet werden darf.

mal abgesehen davon das pvp jod nur noch bedingt in der wundbehandlung einzusetzten ist da es ja die haut/wunde verfärbt. hier kann evt Werner Sellmer weiterhelfen, da gibts jede menge infos dazu.

auch wenn der OA siene AO schriftlich fixiert haftet er nur in der anordnung, in der druchführung haftet der, der es am patienten anwendet. hier kann man aber sein remonstrationsrecht nutzen, wenn man es begründen kann ;-)
 
schau mal in den neuen rki richtlinien zu wundspüllösung, ein handbad ist im prinzip ja nichts anderes.

in der ausgabe 03/2010 ...

...in der druchführung haftet der, der es am patienten anwendet. ...

@ Crazy Rotty: Hätte da mal ein paar Fragen an Dich:

1. Von welchen RKI Richtlinien zu Wundspülllösung sprichst Du? Habe beim RKI nichts entsprechendes gefunden!

2. Die Ausgabe ist von welcher Veröffentlichung (Tittel, Herausgeber?)

Zu 3. Natürlich haftet derjenige, der das Handbad durchführt. Aber was ist wenn er sich an die Herstellerangaben zu dem Präparat hält? Dort steht nichts von gefiltertem Wasser!

Gruß. Muggel
 
Ich denke es geht um die Anwendung von Leitungswasser auf Wunden.
 
Vielen Dank für die Antworten,
ich sehe das auch so das die Durchführungsverantwortung immer bei der Pflege liegt und ich nicht alles blind übernehmen kann was die Akademiker anordnen. Ich bin ja auch verpflichtet mich regelmäßig auf den neuesten Stand zubringen.
Der Link Werner Sellmer hilft mir sicherlich in der Argumentation mit dem OA weiter,vielen Dank dafür.
(habs leider mit dem zitiereren nicht)
heute regenerische Grüße von seebär
 
Gibt es bei euch im Haus keine Fachpflegekraft für Wundmanagment? Da diese den neusten und besten Wissensstand haben, was Wunden und ihre pflegerische Behandlung betrifft.