Redaktion Redaktionsteam Teammitglied Registriert 26.03.2015 Beiträge 4.417 Ort Frankfurt/Hannover 07.05.2019 #1 Das „Volksbegehren gegen den Pflegenotstand“ in Hamburg ist unzulässig. Das hat am Dienstag das Verfassungsgericht in der Hansestadt entschieden. Weiterlesen...
Das „Volksbegehren gegen den Pflegenotstand“ in Hamburg ist unzulässig. Das hat am Dienstag das Verfassungsgericht in der Hansestadt entschieden. Weiterlesen...