GuK in der Altenpflege?!

Eichhuhndame

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hallo,

Generalisierte Ausbildung ist mir ein Begriff aber eigentlich ab nächstes Jahr!
Ich habe am 1.10 angefangen und bis nächstes Jahr mehr in der Altenpflege als im Krankenhaus. Ich bin nur 8 Wochen im Krankenhaus. Den Rest Schule und Altenheim. Ich war 17 Jahre in der Altenpflege..

Frage müsst ihr das auch machen?
Gibt es die Möglichkeit irgendwie mehr im kh zu arbeiten?
Wo finde ich diese Verordnung das wir jetzt soviel in die Altenheime müssen??
Denn ich finde nichts davon

Liebe Grüße!

Eichhuhndame
 
Wie sieht es denn gesetzlich aus? Ist nicht irgendwo definiert wieviele Stunden man in den jeweiligen Bereichen machen muß?

Aus welchem Bundesland bist du denn? Das ist ja auch unterschiedlich geregelt

Ich weiß nicht ob das hier auf dich zutreffend ist. In den Anlagen steht die Stundenzahl wieviele wo gemacht werden sollen.
APrV – Generalistische Pflegeausbildung

Wenn ich das richtig verstanden habe soll man auch die meisten Stunden bei seinem Träger leisten.
Ist der Träger und Vertiefung in der Altenpflege dann hat man dort mehr Stunden.
Ist der Träger und die Vertiefung in der Krankenpflege dann mehr Stunden im Krankenhaus und in der Krankenpflege. Vertiefung in der KiKra. dann hat man eben die meisten Stunden in der Kinderkrankenpflege.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich arbeite in einem Krankenhaus ( Ausbildung) und bin in Niedersachsen. Ich finde es nur merkwürdig. Da doch die generalisierte Ausbildung noch nicht auf mich zutrifft?! Der Kurs über mir müsste zB gar nicht in die Altenpflege?!
 
Oh ach so. Das hab ich missverstanden.

Hm. Ich kann mir vorstellen das man auch in einem Altenheim die Pflichtstunden in der praktischen Pflege sammeln kann. Dann wirst du evtl. in den nächsten Jahren dann verschont.

Du solltest am besten mal mit dem Kursleiter sprechen wie es dazu kommt.

@-Claudia- kann da sicher helfen. Kan man seine Pflichteinsätze auch zum Großteil in der Altenpflege sammeln?
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus welchem Bundesland bist du denn? Das ist ja auch unterschiedlich geregelt
Nein. Sowohl die Ausbildungen in Altenpflege als auch in Gesundheits- und Krankenpflege sind bundeseinheitlich geregelt.
Ich weiß nicht ob das hier auf dich zutreffend ist. In den Anlagen steht die Stundenzahl wieviele wo gemacht werden sollen.
APrV – Generalistische Pflegeausbildung

Wenn ich das richtig verstanden habe soll man auch die meisten Stunden bei seinem Träger leisten.
Ist der Träger und Vertiefung in der Altenpflege dann hat man dort mehr Stunden.
Ist der Träger und die Vertiefung in der Krankenpflege dann mehr Stunden im Krankenhaus und in der Krankenpflege. Vertiefung in der KiKra. dann hat man eben die meisten Stunden in der Kinderkrankenpflege.
Das, was Du da verlinkt hast, ist nicht in Kraft, sondern m. W. nur ein Vorschlag, "Eckpunkte", wie eine NEUE Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aussehen KÖNNTE. :wink:
Noch ist die Generalistik nicht in Kraft getreten! (von einzelnen Modellversuchen abgesehen, aber das müßte Eichhuhndame ja wohl wissen, ob sie "normal" GuK oder generalistisch lernt).
D. h., nach wie vor gelten in der Krankenpflege (und Kinderkrankenpflege) das Krankenpflegegesetz und die Krankenpflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung; siehe unten Teil B des Anhangs zu den Praxiseinsätzen:
Anlage 1 KrPflAPrV - Einzelnorm
 
Geriatrie ist einer der in aktuellen Ausbildungs - und Prüfungsordnung ausdrücklich genannten Fachgebiete, d.h. jeder Schüler muss da durch, schon seit 2004. Ich bin sicher, dass die Schule dafür sorgt, dass alle notwendigen Pflichtstunden erbracht werden, von daher gibt es keine "gesetzlichen" Argumente gegen diese Planung.

@Eichhuhndame: Sprich mit der Schule, ob Du einen Teil der Stunden auch in der Krankenpflege verbringen könntest, aber das geht nur auf der Basis von Good will. Ein irgendwie geartetes Recht auf Praxisstunden im gewünschten Bereich existiert nicht.
 
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