Auszeiten:
Wer an seiner psychischen Belastungsgrenze kommt, aufgrund der belastenden Situation mit dem hilfsbedürftigen Menschen (Angehörigen, Patienten , Klienten, Bewohner), der sollte sich die Freiheit nehmen, sich mindestens 5 Minuten zurück zuziehen (in ein anderes Zimmer, auf den Hausflur), um sich emotional etwas entspannen zu können.
Dabei ist zu berücksichtigen, das der hilfsbedürftige Mensch, während der Abwesenheit nicht zu schaden kommen kann und ggf. sich bemerkbar machen kann, wenn er akut Hilfe braucht.