News Gesundheitsberufe: Konzertierte Aktion für mehr Ausbildung

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Mit einer gemeinsamen Initiative wollen das Gesundheitsministerium, die Landeskrankenhausgesellschaft und die Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen für eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten in der Gesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpflege sorgen.

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"der Gesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpflege"
Es gibt keine "Gesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpflege". :roll: Es gibt nur Gesundheits- und Krankenpflege und es gibt Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Wer (als Offizieller!!!) noch nicht mal solche grundlegenden Basics draufhat, zeigt damit sein völliges Desinteresse an unserem Berufsstand.

"Sie haben die Geschäftsführungen der Kliniken und der Pflegeschulen im Land angeschrieben und sie aufgefordert, mehr Ausbildungsplätze zu schaffen."
:lol:
Aha. Die bösen "Pflegeschulen" sind also schuld, die braucht man nur mal per Anschreiben zu ermahnen und dann wird das schon... :schraube:

"Trotz des deutlichen Mangels an Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegekräften würden geeignete Bewerber abgewiesen, kritisiert Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Das müsse sich ändern. "Jeder junge Mensch, der sich für diesen Ausbildungsweg interessiert, sollte auch einen Platz erhalten."
:eek1:
Ääh... nein. Sollte er AUF KEINEN FALL, wenn er die nötigen Voraussetzungen dafür nicht mitbringt!
Ich bin ehrlich gesagt ziemlich enttäuscht und auch entsetzt von solchen unqualifizierten Äußerungen von Herrn Laumann. Als er noch der Bundesregierung angehörte, machte er ein deutlich besseres Bild.
 
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Kann auch nur ein Satz sein, der aus dem Kontext gerissen wurde. Im Satz davor steht ja, dass geeignete Bewerber abgewiesen werden würde.

Somit bleibt bei mir nur die Frage, was geeignet heißt.
 
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Es gibt nur Gesundheits- und Krankenpflege und es gibt Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Wer (als Offizieller!!!) noch nicht mal solche grundlegenden Basics draufhat, zeigt damit sein völliges Desinteresse an unserem Berufsstand.
Ich schätze, dass diese Formulierung vom Autoren stammt, nicht vom Ministerium.

Finanzielle Mittel für weitere Ausbildungsplätze wird kaum jemand ausschlagen. Jedoch bekommen wir ja vielerorts schon die bestehenden Kurse - mangels geeigneter Bewerber - kaum gefüllt. Und wir sind nicht die einzige Branche mit Nachwuchsproblemen.
 
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Somit bleibt bei mir nur die Frage, was geeignet heißt.
na ja, wenn man sich es einfach macht dann steht das in
§5KrPflG
Die softskills legt jede Schule für sich selbst fest und da gehts schon los
Beispiele zeigen, dass gewisse Schulen die mehr Bewerber als Plätze haben nicht selten mehr zu Abiturienten tendieren.
Andere Schulen geben auch Hauptschüler mit Berufsausbildung ein Chance.

Ich sehe mich selten in der Lage in einem etwa 1stündigen Vorgstellungsgespräch eine wirklich definitive Entscheidung zu trefffen, ob jemand für den Beruf geeignet ist oder nicht und was dieser Bewerber, vor allem auch bei den jungen, vorherzusehen welche Entwicklung diese in den nächsten Monaten und Jahren machen werden.

Deshalb sollte man bei bei der Probezeit genau hinsehen und Konsequenzen ziehen, bevor Ausb.plätze nicht besetzt werden.

Auch später, nach der Probezeit, gibt es Mittel und Wege den Schüler zur Kündigung zu bewegen.
 
Ich schätze, dass diese Formulierung vom Autoren stammt, nicht vom Ministerium.
Ok, das kann natürlich auch sein.
Wobei das dann wiederum nicht für den Autoren (immerhin Ärztezeitung) spricht; im Gesundheitswesen sollte auch jeder die korrekten Bezeichnungen der Kollegen aus den anderen Branchen kennen.
Finanzielle Mittel für weitere Ausbildungsplätze wird kaum jemand ausschlagen. Jedoch bekommen wir ja vielerorts schon die bestehenden Kurse - mangels geeigneter Bewerber - kaum gefüllt.
Genau, das war ja auch meine Meinung. Daher dürfte es mit einem Appell an die Schulen wohl kaum getan sein.
Allerdings, wenn man sich einige Beiträge hier im Forum so durchliest, dann stößt man häufig auf die Aussage "Ich würde ja so gern Gesundheits- und Krankenpflege lernen; aber die Arbeitsagentur will mich unbedingt in die Altenpflege stecken. Förderung gibt es nur für die Altenpflegeausbildung."
Und genau das halte ich auch für einen Teil des Problems...
 
Förderung gibt es nur für die Altenpflegeausbildung."
Gibt es denn in der APausbildung so viel mehr Förderung, als das doch nicht geringe Gehalt in der KrPflg.ausb. eh schon ausmacht?
Evtl. ist das Gehalt so hoch, dass ein zusätzliche Förderung nicht mehr in Frage kommt?
 
Gibt es denn in der APausbildung so viel mehr Förderung, als das doch nicht geringe Gehalt in der KrPflg.ausb. eh schon ausmacht?
Evtl. ist das Gehalt so hoch, dass ein zusätzliche Förderung nicht mehr in Frage kommt?
Das Thema Ausbildungsgehalt hatten wir doch schon mal - und festgestellt, daß beide fast gleich sind. :wink:
Und das mit der Förderung kommt nicht von mir, das wurde aber hier im Forum schon öfter geschrieben - Begründung: In der Altenpflege sei der Personalmangel noch ärger, daher würde diese Ausbildung gefördert. Die GuK (und GuKK) hingegen nicht.
 
Gibt es denn in der APausbildung so viel mehr Förderung, als das doch nicht geringe Gehalt in der KrPflg.ausb. eh schon ausmacht?
Evtl. ist das Gehalt so hoch, dass ein zusätzliche Förderung nicht mehr in Frage kommt?
Da geht es um Umschulungen, also um eine Aufstockung der Ausbildungsförderung durch den Staat. Für gewöhnlich gibt es diesen Zuschuss nur über zwei Jahre, in der Altenpflege werden die gesamten drei Jahre gefördert.

Alleinstehende könnten meines Erachtens mit der Ausbildungsvergütung zurecht kommen (mit einigen notwendigen Einschränkungen, natürlich), aber wer bereits eine Familie hat, kann davon allein nicht leben.
 
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@Martin:
Ja das ist schon richtig, gilt aber nur für tariflich gebundene AG.
Nicht tariflich gebundene AG sinds nur noch mind. 80% nach BAGurteil. Es können auch noch Sachleistungen angerechnet werden.

Hintergrund meiner Frage: Unsere Schüler erhalten regelmäßig ablehnende Bescheide für die Ausbildungsbeihilfe mit der Begründung
Ausb.vergütung zu hoch.

Hier gibts einen Rechner:

Berufsausbildungsbeihilfe, Schüler-BAföG und weitere finanzielle Hilfen

Da geht es um Umschulungen, also um eine Aufstockung der Ausbildungsförderung durch den Staat.
Ja schon, aber die Bedarfsberechnung ändert sich doch dadurch nicht?
 
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Du hast bei einer Umschulung einen Soll-Anspruch auf Leistungen in Höhe Deines bisherigen Arbeitslosenentgelds. Das ist nochmal ein anderer Topf und hat mit der BAB nichts zu tun. Gilt ja auch nur für Menschen, die aus irgendeinem vom Arbeitsamt akzeptierten Grund nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten können.

Die Altenpflege-Ausbildung wird über die gesamten drei Jahre gefördert, um diese Ausbildung für Umschüler finanziell attraktiver zu machen. Die Gesundheits- und Krankenpflege sowie - Kinderkrankenpflege nur über maximal zwei, wie jeder andere Beruf auch.

Man könnte nun auch einen Topf für Umschüler in der Krankenpflege schaffen (die jetzige Regelung kann ja sowieso nur noch bis zur Gesetzesänderung laufen), aber die Förderung bei einer Umschulung ist so oder so eine Kann-Leistung; ich weiß nicht, ob es eine nennenswerte Anzahl von Betroffenen gibt.

Es gab Projekte, bei denen ungelernte Pflegehelfer eine verkürzte Altenpflegeausbildung absolvieren konnten, zum vollen Pflegehelfer-Gehalt. Ich habe aber keine Daten darüber, wieviele Menschen darüber tatsächlich erreicht werden konnten.

Nachtrag: Ich lese gerade, dass mit dem neuen Gesetz alle Pflegeberufe in den Genuss einer dreijährigen Förderung kommen werden:
Umschulung: Altenpflegeausbildung
 
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