Du hast bei einer Umschulung einen Soll-Anspruch auf Leistungen in Höhe Deines bisherigen Arbeitslosenentgelds. Das ist nochmal ein anderer Topf und hat mit der BAB nichts zu tun. Gilt ja auch nur für Menschen, die aus irgendeinem vom Arbeitsamt akzeptierten Grund nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten
können.
Die Altenpflege-Ausbildung wird über die gesamten drei Jahre gefördert, um diese Ausbildung für Umschüler finanziell attraktiver zu machen. Die Gesundheits- und Krankenpflege sowie - Kinderkrankenpflege nur über maximal zwei, wie jeder andere Beruf auch.
Man könnte nun auch einen Topf für Umschüler in der Krankenpflege schaffen (die jetzige Regelung kann ja sowieso nur noch bis zur Gesetzesänderung laufen), aber die Förderung bei einer Umschulung ist so oder so eine Kann-Leistung; ich weiß nicht, ob es eine nennenswerte Anzahl von Betroffenen gibt.
Es gab Projekte, bei denen ungelernte Pflegehelfer eine verkürzte Altenpflegeausbildung absolvieren konnten, zum vollen Pflegehelfer-Gehalt. Ich habe aber keine Daten darüber, wieviele Menschen darüber tatsächlich erreicht werden konnten.
Nachtrag: Ich lese gerade, dass mit dem neuen Gesetz alle Pflegeberufe in den Genuss einer dreijährigen Förderung kommen werden:
Umschulung: Altenpflegeausbildung