- Registriert
- 29.05.2002
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- 19.809
- Beruf
- Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
- Akt. Einsatzbereich
- Intensivüberwachung
Wir streiten uns gerade, wie die Tage berechnet werden, wenn man in einer 5-Tage-Woche arbeitet. Bei Männe stehen keine Urlaubstage im neuen Arbeitsvertrag. Der Gewrkschafter verwies auf die 24 gesetzlich garantierten Urlaubstage. Mal ganz davon, dass die auch unter dem der Vorgängerfirma liegen- wie berechnen die sich?
Die Aussage bezieht sich auf eine 6-Tage-Woche. Richtig? Dann dürfet doch für einen Arbeiter in einer 5-Tage-Woche der gesetzliche Grundurlaub "nur" 20 Tage betragen?
Oder geht es nach Wochenarbeitsstunden? 40 Stunden werden auf 5 bzw. 6 Tage aufgeteilt. Aber dann wäre es ja wie bei den Teildiensten bei uns.
Ich arbeite eine 20-Stunden-Woche. Da bin ich an zwei Tagen in der Woche da, wenn ich 8 Stunden tgl. arbeite. Wenn der Dienstplan nur 8 Stunden-Schichten kennt und auch den Urlaub mit 8 Stunden berechnet- dann bekommt der TZler ja auch net 30 Tage á 8 Stunden sondern nur 15 Tage á 8 Stunden.
Kann jemand schlichten helfen? *g*
Elisabeth
PS Das der Gewrkschafter auf den Tarifvertrag hätte verweisen müssen, lassen wir mal außen vor.
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
BUrlG - Einzelnorm
Die Aussage bezieht sich auf eine 6-Tage-Woche. Richtig? Dann dürfet doch für einen Arbeiter in einer 5-Tage-Woche der gesetzliche Grundurlaub "nur" 20 Tage betragen?
Oder geht es nach Wochenarbeitsstunden? 40 Stunden werden auf 5 bzw. 6 Tage aufgeteilt. Aber dann wäre es ja wie bei den Teildiensten bei uns.
Ich arbeite eine 20-Stunden-Woche. Da bin ich an zwei Tagen in der Woche da, wenn ich 8 Stunden tgl. arbeite. Wenn der Dienstplan nur 8 Stunden-Schichten kennt und auch den Urlaub mit 8 Stunden berechnet- dann bekommt der TZler ja auch net 30 Tage á 8 Stunden sondern nur 15 Tage á 8 Stunden.
Kann jemand schlichten helfen? *g*
Elisabeth
PS Das der Gewrkschafter auf den Tarifvertrag hätte verweisen müssen, lassen wir mal außen vor.