Gesetzlicher Grundurlaub

Elisabeth Dinse

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Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
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Intensivüberwachung
Wir streiten uns gerade, wie die Tage berechnet werden, wenn man in einer 5-Tage-Woche arbeitet. Bei Männe stehen keine Urlaubstage im neuen Arbeitsvertrag. Der Gewrkschafter verwies auf die 24 gesetzlich garantierten Urlaubstage. Mal ganz davon, dass die auch unter dem der Vorgängerfirma liegen- wie berechnen die sich?

§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
BUrlG - Einzelnorm

Die Aussage bezieht sich auf eine 6-Tage-Woche. Richtig? Dann dürfet doch für einen Arbeiter in einer 5-Tage-Woche der gesetzliche Grundurlaub "nur" 20 Tage betragen?

Oder geht es nach Wochenarbeitsstunden? 40 Stunden werden auf 5 bzw. 6 Tage aufgeteilt. Aber dann wäre es ja wie bei den Teildiensten bei uns.
Ich arbeite eine 20-Stunden-Woche. Da bin ich an zwei Tagen in der Woche da, wenn ich 8 Stunden tgl. arbeite. Wenn der Dienstplan nur 8 Stunden-Schichten kennt und auch den Urlaub mit 8 Stunden berechnet- dann bekommt der TZler ja auch net 30 Tage á 8 Stunden sondern nur 15 Tage á 8 Stunden.

Kann jemand schlichten helfen? *g*

Elisabeth

PS Das der Gewrkschafter auf den Tarifvertrag hätte verweisen müssen, lassen wir mal außen vor.
 
Der gesetzliche Mindesturlaub ist 24 Tage in der 6-Tage-Woche. Also 20 Tage in der 5-Tage-Woche. Bei Volljährigen, wovon man hier ausgehen kann. RICHTIG.
Ziel ist, daß der Mitarbeiter dadurch mind. 4 Wochen Urlaub im Jahr hat. Deshalb erhöht bzw. kürzt sich der Urlaubsanspruch, wenn die Arbeitszeit auf eine 3-Tage-Woche oder 6-Tage-Woche verteilt ist.

Urlaub in der 3-Tage-Woche: 24/6*3=12 Tage Mindesturlaub

Tariflich werden mir bekanntlich eigentlich immer höhere Ansprüche, ob nach Alter oder Betriebszugehörigkeit, vereinbart.

EDIT: Der Urlaub wird in TAGEN gewährt. Wie viele Stunden dies im einzelnen Fall bedeutet, hängt von der oben genannten VErteilung der Arbeitszeit ab. Habe ich an dem Tag eine Sollstundenzahl von 8 Stunden, dann zählt er 8 Stunden. Habe ich eine Sollstundenzahl von 6 Stunden an den Tag, dann eben 6 Stunden.
Nehme ich eine ganze Woche, erfülle ich genau meine Wochenarbeitszeit.
 
Das mit en Stunden weiß ich alles. Männe kommt auch net aus unserer Branche. Sein "TvöD" sieht auch 30 Tage Urlaub vor. Nur- hat der AG net einen eigenen Tarifvertrag? Ich glaube man nennt das Blauäugigkeit, wenn man in so eine Falle reinrutscht. Da muss Männe wohl Montag mal mit der Faust auf den Tisch hauen, dass die Kaffeetassen reihumspringen. Schon nur Ostlohn und dann auch noch das. *grmpf*

Elisabeth
 
Versteh ich nicht. Wenn er nach Tarifvertrag angestellt ist und dieser 30 Tage Urlaub vorsieht, dann bekommt er ihn auch und keinen Mindesturlaub?!
 
"Männe" kann wahrscheinlich auf den Tisch hauen, wie er will: Wenn er einen Arbeitsvertrag unterschreibt, ohne darauf zu achten, was drinsteht - ja, sorry, aber das ist blauäugig. Dass die Vorgängerfirma einen anderen Tarifvertrag mit mehr Urlaubstagen hatte, dürfte recht uninteressant sein.

Geht's um einen Arbeitsplatzwechsel oder um die Übernahme eines Betriebes durch einen neuen Eigner?
 
Die Firma hat zum Jahresende geschlossen. Gründe sind net bekannt. Alle MA wurden geschlossen von einer anderen Niederlassung (Tochterfirma?) der Firma übernommen. Von daher ist er davon ausgegangen, dass der Tarifvertrag identisch ist. Wäre ich auch muss ich ehrlich sagen. Kündigungszeiten im Arbeitsvertrag beziehen sich auf den Bundesrahmentarifvertrag ... nur zum Urlaub gibt es keinen Verweis. Es kam mit dem Arbeitsvertrag auch kein Haustarifvertrag mit. Die haben eh schon Probleme gehabt, die Papiere zeitgemäß zuzusenden. Da bin ich davon ausgegangen, dass man net auch noch 400 Tarifkopien ausdrucken und verschicken wollte.

Hast recht Claudia- böse über den Tisch gezogen worden. Aber vielleicht ist es ja bloß ein Schreibfehler mit den 2 Tagen pro Monat. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Elisabeth

PS Handelt sich übrigens net um den Pflegebereich. Gibt also auch in anderen Branchen eigenartige Methoden.
 
Also steht doch was von zwei Tagen pro Monat im Arbeitsvertrag? Das wären 24 Tage, in der Fünf-Tage-Woche also vier Tage mehr als im Arbeitszeitgesetz vorgesehen und absolut rechtens.

Wo war der Betriebs- oder Personalrat? Der hätte über die Konditionen der Übernahme verhandeln müssen. Ganz ohne Einbußen geht das allerdings selten ab. Die Alternative zu einer Übernahme mit schlechteren Konditionen heißt Arbeitslosigkeit - okay, dann hätte Männe mehr freie Zeit, aber ob er glücklicher wäre?

Es kann auch sein, dass Männe einen alten Vertrag mit besseren Konditionen hatte und jetzt praktisch wie ein Frischling gewertet wird. Ähnlich wie bei den TVÖD-Altlasten. Wechsle ich innerhalb des öffentlichen Dienstes, bleibe ich zwar im selben Tarifvertrag - verliere aber dennoch die Vorteile, die mir der Vertrag von vor (wann war das? 2001, 2002) gewährte.
 
Steht net im Arbeitsvertrag sondern stand auf dem Lohnzettel für den Monat. Dadurch fiel es auf.

Danke für eure Hilfe.

Elisabeth
 
Ist es Aufgabe des Arbeitgebers, jedem Mitarbeiter ein eigenes Exemplar des jeweiligen Tarifvertrages zukommen zu lassen? Das glaube ich nicht. Ich hab den TVÖd auch noch nie in gedruckter Form erhalten. Er liegt - genauso wie die Gesetzestexte, die mich betreffen - im Unternehmen frei zugänglich aus. Bei der Abteilungsleitung, beim Betriebsrat, möglicherweise noch an anderen Stellen. Meines Wissens hat der AG damit seiner Informationspflicht genüge getan.

Gut, den TVÖD kann ich im Internet finden, meinen Haustarifvertrag nicht - aber ich komme an ihn ran, wenn ich will.
 
Also mir ist der Haustarifvertrag ausgehändigt worden. Scheint jedes haus anders zu handhaben. Vielleicht lag es auch an der Sichtweise des BRs.

Der Arbeitsvertrag bezieht sich in allen Passagen auf den Branchentarifvertrag. Da geht man davon aus, dass der auch gilt. Nur- dann stimmen die Urlaubstage auf der Monatsabrechnung net. Bleibt nix anderes: Männe muss Kaffeetasen tanzen lassen.

Elisabeth
 
Vielleicht sollte Männe erst mal fragen, wie es sich denn nun verhält - noch habt ihr ja gar nichts offizielles. Außerdem kann er zwar auf den Tisch hauen, aber der AG muss nicht mal zusammenzucken - ich sehe bis jetzt keinerlei illegales Verhalten. Dem Arbeitszeitgesetz wird genüge getan, und ein Haustarifvertrag kann sich am Branchentarifvertrag orientieren - aber er muss nicht.

Könnte die Altlastengeschichte zutreffen? Was haben Betriebs- oder Personalrat bzgl. der Übernahme in die Tochterfirma vereinbart?
 
Nachgefragt- und ich kann nur den Kopf schütteln. Das System kann keine 0,5 Tage abbilden. Und so erscheinen auf dem Lohnzettel 2 und 3 Tage im Monatswechsel. Damit kommst dann bis zum Jahresende auf 30 Tage.

Es wurde alles so übernommen (Stundenkontingent, Resturlaubsatge, Anrechnung Betriebszugehörigkeit, Lohngruppe/Stundenlohn...)- also auch die Urlaubsregelung. *steinvomherzenfällt*

Elisabeth
 
... und die janze Uffregung war umsonst :mryellow:

Hoffentlich kam das raus, bevor das Geschirr zu Bruch ging!
 
Da hätte sich der Arbeitgeber auch auf dünnes Eis begeben. Entweder wende ich einen Tarifvertrag als "Mindestmaß" an oder nicht.

Das System kann keine 0,5 Tage abbilden.
Halbe Urlaubstage gibt es auch offiziell gar nicht.
 
...
Hoffentlich kam das raus, bevor das Geschirr zu Bruch ging!
´

Ne- ich war gaaaanz lieb und hab net das Nudelholz geschwungen. *ggg*

Danke auch an hypurg für die Aufklärung.

Ich freue mich jetzt auf unseren wenigen gemeinsamen Tage im Jahr- wir führen leider eine Wochenendehe. Da sind 6 Tage mehr oder weniger schon von Bedeutung.

Vielen Dank nochmal an alle, die mir über das Wochenende geholfen und mich beruhigt haben.

Elisabeth