News Gericht untersagt lange Fingernägel

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Betreuerinnen in Altenpflegeeinrichtungen dürfen einem Gerichtsurteil zufolge keine langen, gegelten oder lackierten Fingernägel haben. Mit dieser Entscheidung gab das Arbeitsgericht Aachen dem Träger einer katholischen Einrichtung mit rund 80 Bewohnern in Dremmen im Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) recht (AZ: 1 Ca 1909/18).

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Wie erstaunlich! Aber diese Regel gab es schon immer und sie macht auch Sinn! Gut dass das Gericht das nochmal klargestellt hat!
 
Was ist denn ein Betreuer? Jemand, der spazieren geht und Spiele spielt?
 
Auch Heime haben zunehmend mit multiresistenten Erregern zu kämpfen, isolieren jedoch nicht, so dass der Händehygiene eine immense Bedeutung zukommt.

Was ist denn ein Betreuer? Jemand, der spazieren geht und Spiele spielt?
Sie beschreibt im Artikel ihre Tätigkeit u.a. auch mit der Zubereitung von Mahlzeiten. Da ist Händehygiene auch meiner Meinung nach durchaus angebracht.

Überhaupt sollte jeder mit Patientenkontakt seine Hände desinfizieren können, und bei lackierten oder Gelnägeln besteht die Gefahr der Keimübertragung.
 
Ich habe den Artikel nicht gelesen.
Sobald ich desinfizieren muss, müssen die Fingernägel natürlich kurz sein.
Eine Altenpflegeeinrichtung hat Bewohner und keine Patienten.
Viele haben ja nicht einmal Berufsbekleidung, sondern erwarten Privatkleidung, damit es eben nicht wie ein Krankenhaus, sondern wie ein Zuhause aussieht.