Betreuerinnen in Altenpflegeeinrichtungen dürfen einem Gerichtsurteil zufolge keine langen, gegelten oder lackierten Fingernägel haben. Mit dieser Entscheidung gab das Arbeitsgericht Aachen dem Träger einer katholischen Einrichtung mit rund 80 Bewohnern in Dremmen im Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) recht (AZ: 1 Ca 1909/18).
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