Die Pflichtmitgliedschaft für Pflegekräfte in der Pflegekammer Rheinland-Pfalz ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (Az.: 4 K 438/16.MZ) entschieden. Es wies damit die Klage einer Krankenpflegerin ab, die kein Mitglied der erst seit Anfang 2
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