Pflegefachkräfte in einem Pflegeheim sind abhängig beschäftigt, unterliegen damit der Sozialversicherungspflicht und können daher nicht als Selbstständige gelten. Das hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) mit Sitz in Darmstadt in einer neuen Entscheidung (Az.: L 1 KR 551/16) klargestellt. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Weiterlesen...
Weiterlesen...