Pflegekräfte können in der Regel nicht die Erben ihrer Bewohner bzw. Patienten werden. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main besteht bis zum Beweis des Gegenteils die Vermutung, dass die Erbschaft im Zusammenhang mit der beruflich veranlassten Pflege steht. Das aber sei gesetzeswidrig (Az.: 21 W 67/14).
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