Eine Geriatriezulage steht Beschäftigten in der stationären Altenpflege nur dann zu, wenn die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend an Kranken ausgeübt wird. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Sitz in Erfurt in einem unlängst veröffentlichten Urteil vom 31. Januar 2018 (Az.: 10 AZR 387/17) festgestellt.
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