Geldrückerstattung

AntoniaStern

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26.03.2013
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Hallo ich habe da mal eine Frage. Ich habe vor 9 Monaten einen Palliativ Care kurs (bezahlt vom Arbeitgeber ) absolviert. Mein Arbeitgeber hat mir vor antritt der fortbildung keine vertragliche änderung zwecks arbeitsplatzbindung und bei kündigung fortbildungskosten rückzahlung durchgeführt. Nun verlasse ich das Unternehmen und mein Arbeitgeber möchte mir nicht mein Zertifikat überreichen ohne finanziellen ausgleich. Ich weiß das sie im nachhinein kein Geld verlangen dürfen HABEN SIE ABER TROTZDEM DAS RECHT DAS ZERTIFIKAT EINZUBEHALTEN OBWOHL ICH DEN KURS ABSOLVIERT HABE UND DORT MEIN NAME STEHT ?
 
Steht dazu etwas im Tarifvertrag?

Wieso hat eigtl dein AG das Zertifikat?? Hol dir vom Anbieter ein Neues ;)


Und bitte nicht doppelte Threads erstellen. Sie werden auch bei einfacher Erstellung gelesen.
 
Leider hat höher management die politik zertifikate nur an die rechnungsanschrift zu verschicken und daher verschicken sie mir auch keine zweitschrift ohne einverständnis von arbeitgeber und die wollen mir ja schon das orginal nicht geben
 
Steht dazu etwas im Tarifvertrag?
 
In meinen Vertrag steht nur das der Betrieb für Fort und Weiterbildungsmaßnahmen aufkommt. Es wurde zwar mündlich vorher angedeutet das eine vertragsänderung erfolgen wird mit arbeitsplatzbindung haben sie aber dann nicht gemacht.Sprich es existiert nicht schriftliches.
 
Nur noch mal zum Verständnis. Es gibt keinen Tarifvertrag der dahinter steht?


Aber zur Sache an Sich: Ich habe jetzt zwar garnicht erst gesucht, aber es wird da sicher keinen Rechtstext zu geben und vermutlich auch keine heranzuziehende Rechtsprechung.
Das Zertifikat an Sich ist zwar durch deine Leistung erworben, das Zertifikat BEZAHLT hat aber dein Arbeitgeber.
Also wem gehört etwas: Dem der es bezahlt hat, oder dem, der mit dem Geld losgezogen ist und mit diesem und durch eigene Leistung (die in diesem Fall aber als bezahlte Freistellung auch deinem AG unterliegt) etwas "erkauft" hat?

Schwierig - und evt nur über Rechtsbeistand zu klären?
Habt ihr einen Betriebsrat oÄ?
 
Interessante Frage. Auf die Frage zur Rückzahlungsverpflichtung gäbe es klare Antworten - aber wem gehört das Zertifikat danach? Der AG hat dir eine Leistung bezahlt, vermutlich in der Hoffnung, du würdest bei diesem bleiben und deine neue Qualifikation einsetzen. Bestimmt hast du eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben, das Geld im Falle einer Kündigung voll oder teils zurückzuzahlen. Nun hat nach deiner Kündigung der AG jedoch gar kein ausreichendes Interesse mehr an deinem Zertifikat, für ihn ist an sich unbrauchbar. Du hingegen benötigst es zum Nachweis DEINER erbrachten Eigenleistungen. Das Zertifikat ist ein Dokument und gehört m.E. ausschließlich dir. Denn die Leistung, welche zu dem Zertifikat führte, hast Du höchstpersönlich erbracht. Eine Einbehaltung von persönlichen Dokumenten nach Ausscheiden aus dem Unternehmen - nur zum Zweck der zügigeren Rückzahlung - dürfte meines Wissens nach rechtswidrig sein. Urteile zu diesem Thema habe ich jedoch nicht gefunden, letztlich empfiehlt sich hier der Gang zum Fachanwalt. Vielleicht steht dir sogar Schadensersatz zu, es könnte sich also lohnen.

Viele Grüße
Ben