Arbeitnehmer, die direkt nach dem Ende einer Krankschreibung wegen einer weiteren Krankheit ausfallen, können nicht automatisch mit einer neuerlichen Gehaltsfortzahlung rechnen. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Sitz in Erfurt. Geklagt hatte eine Altenpflegerin aus Niedersachsen (Az.: 5 AZR 505).
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