Frage zum Tätigkeitsschlüssel

Maria Denis

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27.05.2007
Beiträge
6
Hallo alle zasammen! Bin ganz Neu in diesem Forum. Aber bin seht verzweifelt! Vielleicht kann mir einer von euch helfen!
Bin ein staatlich anerkannte Krankenschwester und arbeite seit 11 Jahren in einem Pflegeheim.(Bin 55 Jahre alt)
Meine Frage bezieht sich auf den Tätigkeitsschlüssel der Krankenschwester. Weiß einer vielleicht ob die Krankenschwester den Tätigkeitsschlüssel Nr.:854 od.853 hat?
Wäre sehr dankbar wenn mir einer oder mehrere antworten würden:)

Bedanke mich schon im Voraus!
MfG
M.Denis
 
853 :)
854 ist (Kranken-)PflegehelferIn
 
Danke schön für die schnelle Antwort:)
Habe aber noch eine Frage.
Krankenschwester hat doch die KR4, oder? Und wird es überhaupt und wenn dann wann erhöht?
Wenn jemand etwas weiß dann bitte ich um eine Antwort!
MfG
M.Denis
 
Hallo Maria Denis,

entnehme der KR 4, dass du nach AVR bezahlt wirst. Müsstest nach 11 Jahren in der Krankenpflege tätig, schon längst in einer höheren KR-Gruppe sein.
Meiner Rechnung nach, solltest du in KR 5A sein.

KR 5 -> Krankenschwestern mit entsprechender Tätigkeit nach 2jähriger
Tätigkeit in Vergütungsgruppe KR4 Ziffer 1
KR 5A->Krankenschwestern der Vergütungsgruppe 5 nach vierjähriger
Bewährung, frühestens jedoch nach sechsjähriger Berufstätigkeit
nach Erlangen der staatlichen Erlaubnis.

Dies gebe ich aber jetzt ohne Gewähr, weil Fehlzeiten oder andere Umstände bei dir zutreffen können, die ich nicht weiss.

Aber schaue mal hier:
Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)

Kannst du nicht auch jemanden von der Mitarbeitervertretung fragen?
Auch das Personalbüro kann dir Auskunft geben.

Liebe Grüße Brady
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielen hezlichen Dank für deine Antwort!
Aber eine oder zwei Fragen kommen selten allein:)

Also noch eine: Ist der Grundgehalt bei Krankenschwester und Krankenpflegerin gleich?

Danke schon mal im voraus.
M.Denis
 
Was soll der Unterschied zwischen Krankenschwester und Krankenpflegerin sein? Du meinst nicht etwa Krankenpflegehelferin?
 
Hallo Maria Denis,

Steffi1984 hat recht. Eine geschützte Berufbezeichnung ist entweder Krankenschwester oder Krankenpflegehelferin.

Krankenpflegerin ist keine geschützte Berufsbezeichnung.

Das Grundgehalt bei der Krankenschwester ist höher.

Liebe Grüße Brady
 
Hallo,
nicht vergessen: Die neue Berufsbezeichnung lautet Gesundheits- und Krankenpflegerin.

Schönen Tag
Narde
 
Vielen Dank für eure Antworten.
Dank eurer Hilfe und meinen Recherchen habe ich herausgefunden, dass ich eigentlich schon seit mind,5 Jahren höher eingestu´ft werden sollte. Bin ich aber nicht.
Was kann ich machen? Zum Anwalt gehen? Habe mit der Sekretärin gesprochen und sie sagte, dass auf Grund von schlechter finanzieller Lage es nicht erhöht werden kann. Steht es mir zu? Oder wenn ich rechtliche schritte ienleite, kann ich gekündigt werden?

MfG
M.Denis
 
Hallo Marie Denis,

ich würde an deiner Stelle dies erstmal schriftlich einreichen. Lasse dich dabei am besten von einer seriöser Quelle beraten, wie du es am besten formulierst. Bitte um eine schriftliche Stellungnahme.

Mit Anwalt drohen, oder schon rechtliche Schritte einleiten halte ich für verfrüht.

Würde uns freuen, wenn wir weiteres von dir lesen könnten wie es sich entwickelt.

Viel Erolg Brady
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo alle zusammen. Habe jetzt einiges regeln können. Aber wie gesagt einiges aber nicht alles.
Habe noch zwei Fragen an euch.
Erste Frage: Ist der Tätigkeitsschlüssel von der Krankenschwester, die Nachtwache macht und von einer, die nur tagsüber arbeitet gleich?

Zweite Frage: Hat dieser Tätigkeitsschlüssel später Einfluss auf meine Rente?

Ich bedanke mich schon mal im voraus.

MfG
M.Denis
 
Erste Frage: Ist der Tätigkeitsschlüssel von der Krankenschwester, die Nachtwache macht und von einer, die nur tagsüber arbeitet gleich?

Antwort: Ja, ist gleich

Zweite Frage: Hat dieser Tätigkeitsschlüssel später Einfluss auf meine Rente?

Antwort: Die Rente ist abhängig von den Beiträgen die an den Rentenversicherungsträger abgeführt wurden. Die Tätigkeit ist vollkommen gleichgültig

Gruß

Werwer
 
Danke schon mal für die Antwort.
Aber irgendwie verstehe ich das noch nicht ganz. Wird die Krankenschwester und die Altenpflegerin gleich vergüttet? Ich denke, dass Krankenschwester mehr Grundgehalt kriegt, oder? Und wenn es so ist, dann sind auch die Rentenbeiträge höher, also kriegt man doch dann mehr Rente. Oder sehe ich das falsch? Und wenn es so stimmt, dann hat natürlich auch der Tätigkeitsschlüssel den inderekten Einfluß auf die Rente.

Wäre sehr dankbar, wenn ich einbichen Licht ins Dunkeln bekommen würde:)

MfG
M.Denis
 
Richtig, wenn jemand mehr Gehalt hat, bekommt er auch mehr Rente. Ob bei eurer Einrichtung Alten und krankenpfleger (schwestern) das gleiche bekomme weiß ich natürlich nicht.
Gruß
Werwer
 

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