- Registriert
- 11.08.2019
- Beiträge
- 2
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Unfall- und Viszeralchirurgie
Hallo ihr Lieben,
Ich arbeite als ganz normaler Krankenpfleger auf einer Normalstation und interessiere mich für die Weiterbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen.
Nun habe ich bei der Zulassungsvoraussetzungen folgenden Satz gefunden: "Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Gesundheits- und Sozialwesen aufweisen."
Verstehe ich es richtig, dass ich gar nicht zur Prüfung zugelassen werde, weil ich keine Berufspraxis im verwaltenden-leitenden Bereich im Gesundheits- und Sozialwesen habe?
Vielen Dank im Voraus!
Ich arbeite als ganz normaler Krankenpfleger auf einer Normalstation und interessiere mich für die Weiterbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen.
Nun habe ich bei der Zulassungsvoraussetzungen folgenden Satz gefunden: "Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Gesundheits- und Sozialwesen aufweisen."
Verstehe ich es richtig, dass ich gar nicht zur Prüfung zugelassen werde, weil ich keine Berufspraxis im verwaltenden-leitenden Bereich im Gesundheits- und Sozialwesen habe?
Vielen Dank im Voraus!
