Frage zum befristeten Arbeitsvertrag bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

Pflegemaus42

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Ex. KPH
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Hallo zusammen,

ich habe heute meinen Arbeitsvertrag bekommen (AWO). Dort steht folgende Formulierung:
Soweit gesetzlich zugelassen wird § 625 BGB abbedungen. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den Ablauf der Dienstzeit hinaus bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung.:gruebel:

Was heißt das auf deutsch?? Kann mir da jemand helfen?

Bei meiner Vorstellung wurde gesagt, daß die Arbeit wohl auf 2 Jahre befristet ist. Aber müßte das nicht mit Datum im Vertrag stehen.

Wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand helfen könnte.

Lieben Dank im vorraus
Pflegemaus
 
Ja, die Befristung müsste mit Datum drin stehen, und zu diesem Paragraphen-Satz: der erläutert, dass es einer schriftlichen Form benötigt wenn du nach den 2 Jahren weiterbeschäftigt werden solltest, d.h. ein neuer, am besten unbefristeter Vertrag, so zumindest meine Erfahrung!
LG
 
BGB-§625 schrieb:
Stillschweigende Verlängerung

Wird das Dienstverhältnis nach dem Ablauf der Dienstzeit von dem Verpflichteten mit Wissen des anderen Teiles fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der andere Teil unverzüglich widerspricht.
Hallo Pflegemaus,
In deinem Vertrag wird ausgeschlossen, das bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ein unbefristeter Vertrag entsteht! Solltest du also über das Vertragsende hinaus beschäftigt werden, kann es maximal ein befristeter werden.
 
Wobei ich stark bezweifle, dass so eine Ausschlußklausel vor Gericht Bestand hätte. Nach § 307 BGB sind Klauseln unwirksam, die einen Vertragspartner unangemessen benachteiligen.
 

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