- Registriert
- 14.06.2006
- Beiträge
- 89
- Beruf
- Pflegedienstleitung
Hallo,
ich arbeite in einem Seniorenheim als Dauernachtwache. Bei uns ist das so das ich 7 Tage arbeite und dann meine Kollegin 7 Tage arbeitet ( von Freitag bis Freitag früh ). Wir sind nur zu zweit und so klappt das auch ganz gut. Wenn einer von uns Urlaub nimmt muss der andere 14 Nächte machen und da ist auch schon meine Frage. Ist das überhaupt erlaubt? Muss der Arbeitgeber nicht einen anderen Ersatz finden für diese Zeit. 14 Nächte a´9 Stunden sind schon ganz schön hart. An die 7 gewöhnt man sich. Über eure Meinungen freu mich mich, danke.
ich arbeite in einem Seniorenheim als Dauernachtwache. Bei uns ist das so das ich 7 Tage arbeite und dann meine Kollegin 7 Tage arbeitet ( von Freitag bis Freitag früh ). Wir sind nur zu zweit und so klappt das auch ganz gut. Wenn einer von uns Urlaub nimmt muss der andere 14 Nächte machen und da ist auch schon meine Frage. Ist das überhaupt erlaubt? Muss der Arbeitgeber nicht einen anderen Ersatz finden für diese Zeit. 14 Nächte a´9 Stunden sind schon ganz schön hart. An die 7 gewöhnt man sich. Über eure Meinungen freu mich mich, danke.