Frage zu den Nachtstunden

singlemama23

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Hallo,

ich arbeite in einem Seniorenheim als Dauernachtwache. Bei uns ist das so das ich 7 Tage arbeite und dann meine Kollegin 7 Tage arbeitet ( von Freitag bis Freitag früh ). Wir sind nur zu zweit und so klappt das auch ganz gut. Wenn einer von uns Urlaub nimmt muss der andere 14 Nächte machen und da ist auch schon meine Frage. Ist das überhaupt erlaubt? Muss der Arbeitgeber nicht einen anderen Ersatz finden für diese Zeit. 14 Nächte a´9 Stunden sind schon ganz schön hart. An die 7 gewöhnt man sich. Über eure Meinungen freu mich mich, danke.
 

funcz

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so weit ich weiß liegt die grenze von aufeinanderfolgenden nachdiensten bei 7 tagen, wurde bei mir in der klinik zumindest so gehandhabt ! eigentlich müßte dein arbeitgeber für eine vertretung oder 3. nachtschwester sorgen
 

Patmuc

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Hallo
14 Tage Nachtdienst sind meines Wissens nur im äußersten Notfall zulässig. Aber Urlaub der Kollegin ist ein planbarer Ausfall. Also ich würde sie nicht machen und auf das Arbeitszeitgesetz oder Tarifvertrag verweisen.

Patrick
 

funcz

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hab mal im arbeitszeitgesetz gesucht, aber dort ist nur die stundenanzahl pro schicht festgelegt und nicht die anzahl von aufeinanderfolgenden schichten. wird also wohl im tarifvertrag stehen
 

singlemama23

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Danke für eure Antworten. Also ich habe im Netz auch mal geschaut, aber auch nicht so recht was gefunden, deshalb meine Frage an euch. Unsere Chefin hat gemeint das man sogar max. 17 Nächte machen könnte, aber das kann ich mir nun gar nicht vorstellen. 14 Nächte sind schon echt hart. Wo kann man sich denn da mal genau erkundigen?
 

Fast1engel

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eigentlich müßte sich das doch aus der maximal zulässigen zahl der stunden pro woche errechnen lassen...

http://bundesrecht.juris.de/arbzg/


urlaub ist ein planbarer ausfall, dem arbeitgeber kann durchaus zugemutet werden, für ersatz zu sorgen... kann ja wohl nicht sein, daß einer doppelt arbeiten muß, weil die gegenschicht in urlaub ist...
 

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