Frage zu den Feiertagen

mr8

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04.12.2011
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Hallo ich habe eine Frage zu den Feiertagen in der Pflege.
Vorab muss ich sagen, dass ich nicht in diesem Beruf arbeite und daher wirklich keine Ahnung habe. :(
Eventuell könnte mir jemand mit etwas Erfahrung bei folgender Frage helfen.

Gesetzliche Feiertage:
2012 hat man z.B in Hessen 10 gesetzliche Feiertage. Ein Arbeitnehmen in einer Firma XY hat dann z.B 30 Urlaubstage im Jahr plus die 10 gesetzlichen Feiertage = 40 bezhalte freie Tage im Jahr.

Wie ist das bei einer Krankenschwester?
Ich habe mal geselen, dass es für Feiertage keinen Ausgleich gibt. Entweder man arbeitet an einem Feiertag oder die ohnehin freien Tage (z.B nach einer 5 Tage Schicht hat man 2 Tage frei) werden so gelegt, dass sie auf den Feiertag fallen.

Ist das wirklich so? Werden die Feiertage einfach durch ein höheres Stundengehalt , an dem entsprechenden Feiertag abgegolten?

Danke :)
 
Hallo

Für gearbeitete Feiertage gibts jeweils einen freien Tag. Zumindest in NRW war/ist es so.
Zusätzlich gibts noch Feiertagszuschlag.
 
Hallo

Für gearbeitete Feiertage gibts jeweils einen freien Tag. Zumindest in NRW war/ist es so.
Zusätzlich gibts noch Feiertagszuschlag.

Hallo,

das heisst wenn eine Krankenschwester z.B an den beiden Weihnachtsfeiertagen arbeitet, dann bekommt sie die beiden Tage ausgeglichen.

Beispiel: Man arbeitet z.B aktuell nur von Montag bis Freitag und hat dann immer das Wochenende frei.
Nun hängt man die beiden Tage die man mehr hat, weil man an Weihnachten arbeiten musste einfach ans WE dran und hat dann 4 Tage am Stück frei. Arbeitet dann wieder von Mittwoch bis Freitag und hat am Wochende wieder frei usw.

Zusätzlich bekommt man einen Zuschlag weil man ein den Feiertagen gearbeitet hat. Ist das so korrekt?
 
Nein!
Wenn du am WE immer frei hast, kannst du nicht plötzlich, nur weil ein Feiertag auf einen Wochentag fällt, an diesem arbeiten.

Ich arbeite immer nur von Montag bis Freitag und habe jedes WE und jeden Feiertag frei.
Wenn jetzt allerdings ein oder mehrere Feiertage auf das WE fallen, ist das halt persönliches Pech.

LG opjutti
 
Nein!
Wenn du am WE immer frei hast, kannst du nicht plötzlich, nur weil ein Feiertag auf einen Wochentag fällt, an diesem arbeiten.

Ich arbeite immer nur von Montag bis Freitag und habe jedes WE und jeden Feiertag frei.
Wenn jetzt allerdings ein oder mehrere Feiertage auf das WE fallen, ist das halt persönliches Pech.

LG opjutti

So war das nicht gemeint von mir.

Aber ich habe ein anderes Beispiel, welches meine Frage eher verdeutlicht:

Wenn man so eingeteilt ist, dass man öfter auch am Wochenende arbeitet, dann bekommt unter der Woche einfach 2 Tage frei. Sagen wir einfach man bekommt dann öfter Montag und Dienstag frei. Wenn jetzt aber genau auf diesen Montag oder Dienstag ein gesetzlicher Feiertag fällt, dann hat man Pech gehabt. Der Feiertag fällt auf einen Tag an dem man eh frei hatte und man bekommt dafür keinen Ausgleich.

Richtig?
 
Hallo,

es kommt auf den Arbeitsvertrag an. Es gibt Verträge über die 5 oder die 6 "Werk"tage pro Woche (Arbeitsstunden).

Da wir in der Pflege an allen "Kalender"tage den Dienst abdecken müssen, sind für uns Wochenende und Feiertage normale Arbeitstage.

Im Monat hat man XY Stunden zuleisten, wie, wann obliegt dem Dienstplangestalter. Frei bekomme ich, nur wann obliegt auch dem Dienstplangestalter und die jeweilige Betriebssituation.
Feiertagsstunden.-, Sonntagsstunden, Nachtdienststundenzuschläge werden je nachgeleisteten Dienst und vertraglicher Vereinbarung gezahlt.

Fällt ein Feiertag auf ein Sonntag und Du musst (darfst:wink1:) arbeiten, bekommst Du auf jeden Fall den Feiertagstundenzuschlag.

LG
Claudia B.
 
So war das nicht gemeint von mir.

Aber ich habe ein anderes Beispiel, welches meine Frage eher verdeutlicht:

Wenn man so eingeteilt ist, dass man öfter auch am Wochenende arbeitet, dann bekommt unter der Woche einfach 2 Tage frei. Sagen wir einfach man bekommt dann öfter Montag und Dienstag frei. Wenn jetzt aber genau auf diesen Montag oder Dienstag ein gesetzlicher Feiertag fällt, dann hat man Pech gehabt. Der Feiertag fällt auf einen Tag an dem man eh frei hatte und man bekommt dafür keinen Ausgleich.

Richtig?
Jein. Es kommt immer auf die geleisteten SOLL- und ISTstunden im Monat an. Feiertag ist Feiertag, Sonntag ist Sonntag und zählt
NORMALERweise nicht zu "WERK"tage.
 
So war das nicht gemeint von mir.

Aber ich habe ein anderes Beispiel, welches meine Frage eher verdeutlicht:

Wenn man so eingeteilt ist, dass man öfter auch am Wochenende arbeitet, dann bekommt unter der Woche einfach 2 Tage frei. Sagen wir einfach man bekommt dann öfter Montag und Dienstag frei. Wenn jetzt aber genau auf diesen Montag oder Dienstag ein gesetzlicher Feiertag fällt, dann hat man Pech gehabt. Der Feiertag fällt auf einen Tag an dem man eh frei hatte und man bekommt dafür keinen Ausgleich.

Richtig?


Worauf willst du denn genau hinaus ? Deine Beispiele geraten etwas ducheinander....Um welchen Tarif geht es ? Wieviel Tage Woche ? Vollzeit ? Teilzeit ? usw....
 
@mr8: Was ist denn der genaue Hintergrund deiner Frage? Dann kann man vielleicht noch genauer darauf antworten.

Bei mir in der Klinik ist es z. B. so, dass es keine Mitarbeiter in der Pflege gibt, die nur an festen Wochentagen arbeiten. Wir werden am Anfang des Monats von der STL nach unseren Sollarbeitsstunden eingeplant und danach richtet sich auch, wieviele Wochenenden man arbeiten muss und wann man dafür einen Ausgleich unter der Woche kriegt. Aber wenn ich Samstag und Sonntag arbeite, krieg ich auch unter der Woche dafür 2 Tage frei. Genauso wäre es auch, wenn ich an Weihnachten arbeiten würde. Wir kriegen aber auch noch zusätzlich Sonn- und Feiertagszuschläge.
 
Wenn man so eingeteilt ist, dass man öfter auch am Wochenende arbeitet, dann bekommt unter der Woche einfach 2 Tage frei. Sagen wir einfach man bekommt dann öfter Montag und Dienstag frei. Wenn jetzt aber genau auf diesen Montag oder Dienstag ein gesetzlicher Feiertag fällt, dann hat man Pech gehabt. Der Feiertag fällt auf einen Tag an dem man eh frei hatte und man bekommt dafür keinen Ausgleich.

Falsch. Jeder Monat hat eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen (auf dem Dienstplan wird öfter mit Arbeitsstunden gerechnet, kommt aber aufs gleiche raus). Wenn der Monat Feiertage hat, sinkt die Anzahl der Arbeitstage entsprechend. In der Pflege wie in jedem anderen Arbeitsfeld auch.

In der Regel bekommt man also in Monaten mit Feiertagen mehr frei als in solchen ohne. Bei manchen AG gibt es die Möglichkeit, den gearbeiteten Feiertag "ohne Freizeitausgleich" zu buchen; das gibt dann nicht mehr frei als sonst auch, dafür mehr an Feiertagszuschlag (im TVÖD z.B. 135% anstatt 35%).

Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, so kann man den natürlich mit einem zusätzlichen Frei vergüten. Aber von diesem Feiertag hat der "normale" Arbeitnehmer in Deutschland ja auch nichts.
 
Falsch. Jeder Monat hat eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen (auf dem Dienstplan wird öfter mit Arbeitsstunden gerechnet, kommt aber aufs gleiche raus). Wenn der Monat Feiertage hat, sinkt die Anzahl der Arbeitstage entsprechend. In der Pflege wie in jedem anderen Arbeitsfeld auch.

In der Regel bekommt man also in Monaten mit Feiertagen mehr frei als in solchen ohne. Bei manchen AG gibt es die Möglichkeit, den gearbeiteten Feiertag "ohne Freizeitausgleich" zu buchen; das gibt dann nicht mehr frei als sonst auch, dafür mehr an Feiertagszuschlag (im TVÖD z.B. 135% anstatt 35%).

Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, so kann man den natürlich mit einem zusätzlichen Frei vergüten. Aber von diesem Feiertag hat der "normale" Arbeitnehmer in Deutschland ja auch nichts.

Super vielen Dank für die Erklärung, genau das wollte ich wissen.

Es ging mir darum ob man in der Pflege benachteiligt ist, gegenüber einem normalen Arbeitnehmer. Daher auch mein Beispiel zu beginn mit den 40 bezahlten Tagen in Jahr.

Nach deiner Erklärung müsste eine Krankenschwester die z.B 26 Tage Urlaub hat, bei 10 gesetzlichen Feiertagen im jeweiligen Jahr, insgesamt 36 bezahlte freie Tage haben. Wobei der Dienstplan mit Berücksichtigung der Feiertage erstellt wird.

Ist das so korrekt?
 
Ergänzung: Also weniger Arbeitstage in einem Monat der Feiertage hat.
 
Ich versteh das mit den 36 bezahlten freien Tagen nicht, es ist in der Pflege genauso wie z. B. bei einer Büroangestellten:

Man hat die Wochenendtage als freie Tage (sofern man nicht in der 6-Tage-Woche arbeitet Samstag und Sonntag, wobei die nicht immer zwangsläufig am Wochenende, sondern auch mal unter der Woche sein können) sowie wie alle anderen auch Urlaubs- und Feiertage.
 
Es ging mir darum ob man in der Pflege benachteiligt ist, gegenüber einem normalen Arbeitnehmer. Daher auch mein Beispiel zu beginn mit den 40 bezahlten Tagen in Jahr.

Die Pflege ist nicht benachteiligt gegenüber anderen AN was die Feiertage betrifft. Wie diese gerechnet, bzw. bezahlt werden ist dabei unterscheidlich je nach Tarifvertrag und/oder AG.
Wie viele Tage jemand prinzipiell arbeiten muss hängt entscheidend von der Tagewoche ab. Nicht alle haben eine 5 Tagewoche. Je mehr Tage die ARbeitswoche deds AN umfasst umso weniger Stunden arbeitet er an den einzelnen Tagen.
 
Ich versteh das mit den 36 bezahlten freien Tagen nicht, es ist in der Pflege genauso wie z. B. bei einer Büroangestellten:

Man hat die Wochenendtage als freie Tage (sofern man nicht in der 6-Tage-Woche arbeitet Samstag und Sonntag, wobei die nicht immer zwangsläufig am Wochenende, sondern auch mal unter der Woche sein können) sowie wie alle anderen auch Urlaubs- und Feiertage.

Danke genau das wollte ich wissen. Vielen Dank das ihr euch die Zeit genommen habt :)

Es war für mich nur schwer zu verstehen, wie das genau in der Pflege abläuft, jetzt kann ich das einer Bekannten weitergeben die eine Ausbildung machen möchte in der Pflege. Hatte einen Tarifvertrag mal kurz überfolgen, aber das mit den Feiertagen war mir nicht ganz ersichtlich.

Danke nochmal
 
Man hat die Wochenendtage als freie Tage (sofern man nicht in der 6-Tage-Woche arbeitet Samstag und Sonntag, wobei die nicht immer zwangsläufig am Wochenende, sondern auch mal unter der Woche sein können) sowie wie alle anderen auch Urlaubs- und Feiertage.

Die Pflege ist nicht benachteiligt gegenüber anderen AN was die Feiertage betrifft. Wie diese gerechnet, bzw. bezahlt werden ist dabei unterscheidlich je nach Tarifvertrag und/oder AG.
Wie viele Tage jemand prinzipiell arbeiten muss hängt entscheidend von der Tagewoche ab. Nicht alle haben eine 5 Tagewoche. Je mehr Tage die ARbeitswoche deds AN umfasst umso weniger Stunden arbeitet er an den einzelnen Tagen.

Kann man das so generell sagen? Wahrscheinlich kennt ihr alle keine Rahmendienstpläne?! Ein Rahmendienstplan ist ein theoretischer geplanter Soll-Dienstplan. Wenn alle da waren könnte so wie geplant gearbeitet werden, immer wieder der gleiche Turnus. Wir wissen alle dass dies so nicht möglich ist, wg. Urlaub, Krank, Fortbildung u.ä., aber es sieht ganz schön aus.
Diese Art Dienstplan konnte jedoch für die betreffenden Kollegen sehr ungerecht sein. In diesen Dienstplänen gab es "Dienst"-Tage und freie Tage. Wenn auf diese freien Tage zufällig ein Feiertag fiel, dann verhielt es sich so wie wenn ein Feiertag für den Büroangestellten auf ein Wochenende fällt. Er war für den betreffenden Mitarbeiter einfach verloren. Derjenige der arbeitet, bekommt einen zusätzlichen freien Arbeitstag als Ausgleich. Ich habe Jahre in einer Klinik mit Rahmendienstplan gearbeitet. In allen Jahren habe ich mind. 2 (eher mehr) Tage pro Jahr gehabt, in denen ein Feiertag auf einen im Rahmendienstplan mit frei geplanten Tag gefallen ist und ich mehr Stunden ableisten musste, als der Mitarbeiter im Büro um keine Minusstunden zu machen. Diese Regelung war damals völlig tarifkonform. Inwieweit das unter TVÖD und anderen Tarifwerken noch möglich wäre, weiß ich aktuell nicht.

Gruß
ludmilla
 
In allen Jahren habe ich mind. 2 (eher mehr) Tage pro Jahr gehabt, in denen ein Feiertag auf einen im Rahmendienstplan mit frei geplanten Tag gefallen ist und ich mehr Stunden ableisten musste, als der Mitarbeiter im Büro um keine Minusstunden zu machen. Diese Regelung war damals völlig tarifkonform. Inwieweit das unter TVÖD und anderen Tarifwerken noch möglich wäre, weiß ich aktuell nicht.

Genau dieses Problem hatte ich beschrieben.

Ich fragte mich ob es sein kann, dass ein Feiertag der z.B auf den Montag fällt, verloren ist wenn laut aktuellen Dienstplan an diesem Monateg ohnehin frei hat?

Klar ein "Büroangesteller verliert auch einen Feiertag wenn dieser aufs WE fällt. Aber ich vergleiche jetzt nur die Feiertage in einem bestimmten Jahr X, welche nicht auf das WE fallen. Sollte also eine Krankenschwester Dienst haben am WE und dafür frei unter der Woche. Dann fragte ich mich, ob sie den Feiertag unter der Woche verliert, wenn ihr freier Tag auf diesen Feiertag fällt.

Rein von der Logik her habe ich angenommen, dass es so ist. Weil gerade Angestellte in einer Klinik (Pfleger & Ärzte) haben oft das Problem, dass sie schlechte Arbeitsbedingungen haben. Ein bekannter von mir der Arzt in der Klinik ist, wird in bestimmen fällen nichtmal bezahlt für Überstunden und hat halt 24 Stunden Schichten usw. Verlorene Feiertage sollten da auch drin sein in diesem Arbeitszeitsystem, dachte ich mir. Was ich sehr schade finde im übrigen, weil Pfleger und Ärzte einen wichtigen Job machen...
 
Hallo mr 8,
rein zeitlich gesehen ist das angestellte ärztliche und Pflegepersonal nicht benachteiligt. Allerdings finden die meisten familiären und sonstigen Veranstaltungen an Wochenenden und Feiertagen statt, auch regelmäßige Teilnahme in Sport- oder anderen Vereinen, Kursen etc. ist einem Wechselschichtler kaum möglich, so dass das Pflegen sozialer Kontakte schwieriger ist als bei Arbeitnehmern mit Regelarbeitszeit.

Nachgewiesen wurden inzwischen auch gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Schichtdienst, insbesondere durch Nachtdienste. Jeder, der in diesem Bereich arbeitet, nimmt das erstmal in Kauf, überwiegend aus Idealismus und der Einsicht heraus, dass kranke Menschen eben jeden Tag und rund um die Uhr versorgt werden müssen.

Diese Nachteile werden m.E. finanziell (z.B. längere Erholungszeiten bei vollem Lohnausgleich) nicht angemessen ausgeglichen, was dazu führt, dass sich immer weniger Nachwuchs für diese Berufe findet und ein großer Teil derjenigen, die die Ausbildung dennoch gemacht haben, sich über kurz oder lang andere Arbeitsfelder sucht.

Viele Mitarbeiter schreiben aber ihre Überstunden nicht auf, dann gibt es natürlich auch den (unzureichenden) Ausgleich nicht.
 
Die Pflege ist nicht benachteiligt gegenüber anderen AN was die Feiertage betrifft. Wie diese gerechnet, bzw. bezahlt werden ist dabei unterscheidlich je nach Tarifvertrag und/oder AG.
Das kann man so nicht sagen. In der ambulanten Pflege ist es meist üblich, dass feiertage einfach unter den Tisch gekehrt werden. Man bekommt an solchen Tagen nur den üblichen Feierztagszuschlag. Aber Freizeit ist nicht.
 

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