Frage zu Betreuungsbereichen

Reyna

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17.09.2005
Beiträge
170
Beruf
Gesundheits-und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Ambulante Krankenpflege
Hallo,

hab mich schon dumm und dusselig gegoogelt..

was ich suche:

Es gibt doch insgesamt vier Betreuungsbereiche, oder? Wie heissen diese Betreuungsbereiche denn konkret?

Hoffe jemand könnte mir helfen...

Danke
Reyna.
 
Was soll das denn sein, ein Betreuungsbereich?
 
Hallo Reyna,

vielleicht meinst Du den Aufgabenkreis eines gesetzlicher Betreuers?
das könnte in den Bereichen einzeln sein, oder auch alle Bereiche.

- Gesundheit (Fürsorge)
- Bestimmung des Aufenthalts
- Wohnungsangelegenheiten
- Vermögensangelegenheiten
- Rentenangelegenheiten
- Sozialhilfeangelegenheiten
- Pflegegeld

Willenserklärungen der/des Betroffenen bedürfen der Einwilligung der Betreuerin / des Betreuers:
Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht einschliesslich geschlossener Unterbringung und unterbringungsmöglicher Massnahmen.

(§ 1906 Abs, 4 BGB)


Liebe Grüße Brady
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jaaa genau , danke Brady, das meinte ich..

ich dachte nur es gäbe da vier Hauptbereiche:

so ungefähr: -Heilbehandlung
-Finanzen und so weiter...

aber deine Antwort hilft mir schon mal etwas weiter!

Danke
 
Hallo Reyna,

die Aufgabenkreise sind sehr vielfältig und umfangreich.

Der Betreuer kann bestellt werden:

- für einzelne Aufgabenkreise
- für einzelne Aufgabenkreise mit Einwilligungsvorbehalt
- für alle Aufgabenkreise
- für alle Aufgabenkreise mit Einwilligungsvorbehalt
für die Einwilligung in eine Sterilisation muss stets ein besonderer
Betreuer bestellt werden
- Vormundschaften wurden am 1.1.92 zu Betreuungen für alle
Angelegenheiten.
(ausser Einwilligung in eine Sterilisation)
- Gebrechlichkeitspflegschaften wurden am 1.1.92 zu Betreuungen
für alle Angelegenheiten (ausser Einwilligung in eine Sterilisation) mit
Einwilligungsvorbehalt

Die Entmündigung wurde abgeschafft.
Das Rechtsinstitut "Betreuung" ersetzt Vormundschaft und Pflegschaft.
Die Betreuung sollte flexibel zugeschnitten sein. Sie wird stets befristet (max. 5Jahre)

Wenn Du noch weitere Fragen dazu hast, helfe ich gerne.

Liebe Grüße Brady
 
Puuh, ich muss mich erstmal in dieses Thema hineinfinden...find es so auf Anhieb erstmal Recht kompliziert..
Von wegen: Was darf der Betreuer, was darf er nicht? Wann kann der Betroffene noch selber entscheiden...usw.

Aber dein Angebot nehme ich gerne wahr...es werden sicher noch die ein oder anderen Fragen folgen :).

Hab erstmal Dank für den Anfang,

Liebe Grüße

Reyna
 

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