Frage zu befristetem Vertrag und Verlängerung

staiger11

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135
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Lauterbach
Beruf
Fachkrankenpfleger A + I
Hallo,

wie ist das eigentlich, wie oft kann ein Arbeitsvertrag befristet werden ? Ich habe gehört, das in einem neuen Haus der Vertrag bis zu viermal hintereinander befristet werden kann. Stimmt das ? Es handelt sich dabei um einen privaten Arbeitgeber und das Pflegeheim ist ein neues Haus, aber in eine GmbH intigriert, welche schon ein Haus an einem anderen Standort hat.
 
Hallo,

wie ist das eigentlich, wie oft kann ein Arbeitsvertrag befristet werden ? Ich habe gehört, das in einem neuen Haus der Vertrag bis zu viermal hintereinander befristet werden kann. Stimmt das ? Es handelt sich dabei um einen privaten Arbeitgeber und das Pflegeheim ist ein neues Haus, aber in eine GmbH intigriert, welche schon ein Haus an einem anderen Standort hat.


Meines Wissens kann ein Arbeitsvertrag mit sachlichem Grund x-beliebig oft verlängert werden und ohne sachlichen Grund lediglich 2x.
Liebe Grüße
Behid
 
Ich weiß nicht, ob sich in den letzten 2 Jahren was geändert hat, aber davor war die Gesetzeslage so, dass bis zu 3 mal verlängert werden durfte, allerdings nur insgesamt auf 2 Jahre. Nach der dritten Verlängerung oder aber nach dem zweiten Jahr, musste der Vertrag in einen unbefristeten gewandelt oder eben aufgelöst werden.

Schönes Wochenende, Monika
 
Ich weiß nicht, ob sich in den letzten 2 Jahren was geändert hat, aber davor war die Gesetzeslage so, dass bis zu 3 mal verlängert werden durfte, allerdings nur insgesamt auf 2 Jahre. Nach der dritten Verlängerung oder aber nach dem zweiten Jahr, musste der Vertrag in einen unbefristeten gewandelt oder eben aufgelöst werden.

Schönes Wochenende, Monika

Ich bin mir relativ sicher, dass ein AG mit sachlichem Grund (Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Krankheit von Mitarbeitern) sooft verlängern kann wie er will. Allerdings muss er im Vertrag genau erwähnen was der Grund für die Befristung ist.

Gruß Behid
 
Beliebig oft geht ja mal gar nit .... das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen ....
WErd mich morgen mal was schlau machen.
 
Beliebig oft geht ja mal gar nit .... das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen ....

Hallo midnightlady,

es geht auch nicht um das was wir uns vorstellen können, sondern um die Realität. Ich habe mich vor einigen Monaten belehren lassen, dass es durchaus möglich ist, befristete Verträge mit sachlichem Grund immer wieder (beliebig oft) zu verlängern, bzw. zu befristen.
Aber solltest du was anderes rauskriegen, wäre ich dir sehr dankbar für die dies bezügliche Info.
Einen schönen Sonntag
Behid
 
§ 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz:

(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist...
(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig: bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig...

Mit sachlichem Grund kann der AV leider unendlich befristet verlängert werden, leider.

LG

Astrid
 

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