Fehlzeitengespräch

Butzel

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13.09.2008
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Hallo zusammen,

hätte ein Frage im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Stationsleitung an euch.
Eine MA hat sich in letzter Zeit des öfteren, kurz vor Dienstbeginn morgens, krankgemeldet.
Wäre es sinnvoll, ein Fehlzeitengespräch mit dieser MA zu führen?
Sind die Zielvereinbarungen, die in einem solchen Gespräch vereinbart werden, verpflichtend? Also was für rechtliche Konsequenzen können sich bei Nichterfüllung für die MA ergeben (Ermahnung, Abmahnung?)
Wieviele Fehlzeitengespräche werden hintereinander geführt (3 oder mehrere?)
Kann die MA in letzter Konsequenz auch krankheitsbedingt gekündigt werden? In unserer Einrichtung gibt es leider in Bezug auf Fehlzeiten- und Rückkehrgesprächen keine Dienstvereinbarung, von daher bin ich sehr unsicher was diese Gesprächsform betrifft.

Danke vorab für eure Mithilfe:nurse:
 
Hey hey,

also, ich denke ein Gespräch ist auf jeden Fall angebracht. Denn dieses wiederholte kurzfristige Krankmelden kann ja auch ein Hinweis darauf sein, dass Deine Kollegin irgendetwas belastet,sie ein Problem hat, bei dem Du sie ggf unterstützen und ihr gemeinsam nach einer Lösung suchen könnt. (Hat sich denn auch an ihrer Arbeitsweise in letzter Zeit etwas geändert?)

Ist ein Problem nicht die Ursache oder Deine Kollegin nicht zugänglich kannst Du ihr ruhig unmissverständlich klar machen, dass ihr Verhalten auffällt und Besorgnis erregt und eventuelle Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
In einem solchen Gespräch geführte Absprachen sind auf jeden Fall bindend, ich gebe Dir nur aus Erfahrung den Rat ein Gesprächsprotokoll zu führen, das von Euch beiden im Anschluss unterzeichnet wird. Auch hat Deine Kollegin immer das Recht auf einen "Gesprächsbeistand" von einem Betriensratsangehörigen. Ich weiss, das kommt einem im ersten Moment etwas übertrieben vor, aber wenn es tatsächlich hart auf hart kommt, kann es an solchen Formfehlern (vorher nicht auf dieses Recht aufmerksam gemacht) scheitern.

Aber wie schon eingangs erwähnt würde ich als Leitung immer erst das Gespräch mit Zielorientierung "Problem lösen" suchen. Vielleicht erschliesst sich Dir ja der Grund für dieses Verhalten und Ihr könnt gemeinsam etwas ändern.
So oder so wünsche ich Dir viel Glück bei diesem schwierigen Thema!
Sorg für eine streßminimierte, ruhige und vor allem ungestörte Atmosphäre bei Eurem Gespräch und dann bekommst Du das schon hin!!!
Ich drück Dir die Daumen, liebe Grüße,
Alexx
 
Eine Kündigung oder Abmahnung und Ermahnung wegen Krankheit ist grundsätzlich unzulässig, auch wenn der Arbeitgeber sich noch so sehr an der Krankheit stört. Gegen eine solche Maßnahme kann man eine Kündigungsschutzklage einreichen und sich wehren.
Die Rückkehrgespräche sind dem Sinne nach nicht dazu da, den Mitarbeiter abzumahnen oder zu ermahnen. Eine Abmahnung wegen Erkrankung ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen.
Der Arbeitgeber und Vorgesetzte darf nicht einmal nach dem Grund der Erkrankung fragen.
Sinn macht es lediglich danach zu fragen, ob die Arbeitsbelastung zu hoch ist,- ob es Probleme mit Mitarbeitern und Vorgesetzten gibt, - Fragen nach dem Betriebsklima, Arbeitsbedingungen, usw. sollten eigentlich dazu dienen die Situation konstruktiv zu verbessern.

Liebe Grüße Fearn
 
Hallo,

ich bin kein Betriebsrat, aber lehnst du dich dabei nicht etwas weit aus dem Fenster? Du solltest das geplante Gespräch vorher vielleicht mit deiner PDL absprechen.
Abmahnung wegen kurzfristiger Krankheit ist auch nicht rechtens. Warum ein MA krank ist - geht den Vorgesetzten überhaupt nichts an. Solange sich die MA korrekt krank meldet dürfte ihr das keine Schwierigkeiten einbringen, was der AG verlangen kann ist eine AAU ab dem 1. Krankheitstag.

Als Mitarbeiterin wäre ich sofort beim Betriebsrat oder würde meine Rechtschutzversicherung einschalten...

Schönen Abend
Narde
 
Es ist gut, daß dieses Vorgehen vom Gesetzgeber so nicht zugelassen ist.
Ich erinnere mich an eine Kollegin, der es zunehmend übel ging und die sich deshalb vermehrt krank meldete.
Als Diagnose erhielt sie nach ca 1 Jahr : "MS." Der Mitarbeiterin ging es wirklich bescheiden.
Bei einer anderen wurde eine Diabeteserkrankung festgestellt, der es immer wieder total mies ging morgens.
Auch hier haben zunächst viele Kollegen, die einspringen mußten gemeutert und Vermutungen angestellt.
Viele kleinere Erkrankungen müssen nicht zwingend " blau" machen bedeuten.
Liebe Grüße Fearn
 
Ich verstehe das auch nicht ganz, die Mitarbeiterin hat sich doch korrekt krank gemeldet, indem sie vor Dienstbeginn bescheid sagt. Sie kann sich bei akuter Erkrankung schlecht schon einige Tage vorher krank melden.
Wenn sie ein Bescheinigung vom Arzt vorlegen kann, ist es doch rechtens.
Welchen Sinn soll dieses Gespräch bringen? Wenn sie den Grund nicht nennen will, ist das ihre Sache.
Ich habe auch eine Kollegin, die sich öfters wegen Migräneanfällen kurzfristig krank meldet.

Gruß,
Lin
 
hätte ein Frage im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Stationsleitung an euch.
Eine MA hat sich in letzter Zeit des öfteren, kurz vor Dienstbeginn morgens, krankgemeldet.

Wie viele Male bezeichnest Du denn mit "des öfteren"?
Wann hätte sie sich denn krank melden sollen Deiner Meinung nach?
Wäre es sinnvoll, ein Fehlzeitengespräch mit dieser MA zu führen?

Was verstehst Du unter Fehlzeitengespräch? Was ist der Inhalt eines solchen Gespräches? Welches Ziel möchtest Du mit einem solchen Gespräch erreichen?

Sind die Zielvereinbarungen, die in einem solchen Gespräch vereinbart werden, verpflichtend?
Ich kann mir nicht vorstellen, welche Ziele jemand mit mir vereinbaren möchte, wenn er mich darauf anspricht, dass ich in seinen Augen öfters krank bin. Geht es bei diesem Thema nicht eher um eine Problemerkennung un im weiteren Verlauf um eine Problemlösung?
In unserer Einrichtung gibt es leider in Bezug auf Fehlzeiten- und Rückkehrgesprächen keine Dienstvereinbarung, von daher bin ich sehr unsicher was diese Gesprächsform betrifft.
Wäre Dein erster Ansprechpartner nicht Deine PDL, zumal es scheinbar keinerlei Richtlinien und/oder Anweisungen gibt?
Ich kenne Eure Hierarchie und Organisation nicht, insofern solltest Du sicher wissen, dass Du das als STL das tun darfst und viel mehr noch WAS Du tust, wenn Du ein solches Gespräch führst.
Rückkehrgespräche werden übrigens nach längerer Krankheit eines MA geführt und beinhalten u.a. auch die Fürsorge des AG ggü. dem AN.
 
Hallo,

also zu den von euch gestellten Fragen:

Anzahl der Krankheitstage in den vergangenen 4 Monaten:
7x2 Tage und 3x3 Tage. Es sind keine bestimmten Tage, also nicht vor dem WE oder dannach.

Das mit dem krankmelden vor dem Dienst am Morgen ist vollkommen korekt von der MA.

In diesem Fehlzeitengespräch wollte ich nach einer Lösung für diese Problematik (also diese häufigen Kurzerkrankungen) gemeinsam mit der MA suchen.

Vielleicht kommt ja in dem Gespräch heraus, das sie es zu anstrengend findet 7 Dienst am Stück zu arbeiten, dann wäre eine Zielvereinbarung für dieses Problem, das sie maximal 4 Tage am Stück arbeitet und dann einen Tag frei bekommt.

Klar das ich die MA nicht danach frage, was sie für eine Krankheit sie hat, aber irgendwie finde ich es schon komisch, da sie früher fast nie krank war. Offensichtlich verändert hat sie sich auch nicht, zumindestens ist mir nichts aufgefallen. Ihre Arbeitsleistung ist unverändert.

Zählt es nicht auch zu meiner Fürsorgepflicht für die MA dazu sein und ihr Gesprächsbereitschaft zu zeigen?

Ich wollte nur ein paar Infos, bevor ich mein Anliegen bzgl. des Gesprächs mit meiner PDL bespreche.

Das mit der AU ist aber die Sache der PDL oder der Personalverwaltung, wo ist das gesetzlich hinterlegt?

Danke für eure Antworten
 
Hast du sie schon mal gefragt, ob ihr 7 Tage am Stück zuviel sind?
Wie lange arbeitet sie schon bei euch? Hat sie vorher auch schon soviele Tage hintereinander gearbeitet? Habt ihre keine Mitarbeitergespräche, in deren Rahmen man solche Zielvereinbarung trifft?

Also ich würde mich ziemlich "unter Anklage" gestellt fühlen, wenn man mich aufgrund von solcher Vermutungen zum Gespräch zitieren würde. Meiner Meinung nach wäre der behandelnde Arzt dafür zuständig, solche Gründe mit der Mitarbeiterin zu "behandeln". Immerhin wird er sie ja auch nicht zum Spaß dauernd krank schreiben.
Ich verstehe trotzdem nicht, was das bringen soll? Angenommen sie war wirklich krank und dann?

Gruß,
Lin
 
hallo butzel,

ich lese heraus , dass du ueber das kuerzlich auffaellige verhalten deines MA besorgt bist und denke es ist zurecht ein einfuehlsames gespraech unter vier augen vielleicht notwendig um bestimmte eventuelle problematiken aus dem weg zu raeumen.

wenn ich dir einen einblick in mein arbeitsleben schildern darf..

da ich in england arbeite herrschen dort andere gesetze.
zb . wird beim vorstellungsgespraech gefragt, wieviele tage du in den letzen 2 jahren krank warst und was du hattest.
wenn ich mich krankmelde muss ich auf station die erkrankung nennen und mich taeglich melden um meinen krankenstand zu berichten.
krank melden ueber ein aerztliches artest geht erst ab dem 7ten krankheitstag.
wenn ich zurueck bin folgt immer ein "return to work interview" wobei mir viele fragen gestellt was, warum, weshalb ich krank war, arbeitsbedingt und ob ich nebenbei arbeite...
und in mein jaehliches berurteilungsgespraech wird der krankenstand manchmal erwaehnt..:eek1:

finde ich persoenlich schlimm und hoffe, dass es in deutschland niemals so kommen wird.

lg bun
 
Hallo Butzel,
bei den "Krankenrückkehrgesprächen" wäre ich mal sehr vorsichtig. Du sagst ja das es bei Euch dazu keine BV gibt.
Bei diesen Gesprächen kommt §84 Abs.2 SGB IX ins Spiel.

§84 Abs.2 SGB IX

(2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt.
 
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wenn ich dir einen einblick in mein arbeitsleben schildern darf..

da ich in england arbeite herrschen dort andere gesetze.
zb . wird beim vorstellungsgespraech gefragt, wieviele tage du in den letzen 2 jahren krank warst und was du hattest.
wenn ich mich krankmelde muss ich auf station die erkrankung nennen und mich taeglich melden um meinen krankenstand zu berichten.
krank melden ueber ein aerztliches artest geht erst ab dem 7ten krankheitstag.
wenn ich zurueck bin folgt immer ein "return to work interview" wobei mir viele fragen gestellt was, warum, weshalb ich krank war, arbeitsbedingt und ob ich nebenbei arbeite...
und in mein jaehliches berurteilungsgespraech wird der krankenstand manchmal erwaehnt..:eek1:

finde ich persoenlich schlimm und hoffe, dass es in deutschland niemals so kommen wird.

lg bun

Ach herje Sachen gibts...so was wie Privatsphäre gibts da wohl nicht?:gruebel: