Hallo zusammen,
hätte ein Frage im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Stationsleitung an euch.
Eine MA hat sich in letzter Zeit des öfteren, kurz vor Dienstbeginn morgens, krankgemeldet.
Wäre es sinnvoll, ein Fehlzeitengespräch mit dieser MA zu führen?
Sind die Zielvereinbarungen, die in einem solchen Gespräch vereinbart werden, verpflichtend? Also was für rechtliche Konsequenzen können sich bei Nichterfüllung für die MA ergeben (Ermahnung, Abmahnung?)
Wieviele Fehlzeitengespräche werden hintereinander geführt (3 oder mehrere?)
Kann die MA in letzter Konsequenz auch krankheitsbedingt gekündigt werden? In unserer Einrichtung gibt es leider in Bezug auf Fehlzeiten- und Rückkehrgesprächen keine Dienstvereinbarung, von daher bin ich sehr unsicher was diese Gesprächsform betrifft.
Danke vorab für eure Mithilfe
hätte ein Frage im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Stationsleitung an euch.
Eine MA hat sich in letzter Zeit des öfteren, kurz vor Dienstbeginn morgens, krankgemeldet.
Wäre es sinnvoll, ein Fehlzeitengespräch mit dieser MA zu führen?
Sind die Zielvereinbarungen, die in einem solchen Gespräch vereinbart werden, verpflichtend? Also was für rechtliche Konsequenzen können sich bei Nichterfüllung für die MA ergeben (Ermahnung, Abmahnung?)
Wieviele Fehlzeitengespräche werden hintereinander geführt (3 oder mehrere?)
Kann die MA in letzter Konsequenz auch krankheitsbedingt gekündigt werden? In unserer Einrichtung gibt es leider in Bezug auf Fehlzeiten- und Rückkehrgesprächen keine Dienstvereinbarung, von daher bin ich sehr unsicher was diese Gesprächsform betrifft.
Danke vorab für eure Mithilfe
