"Zur Erinnerung: die EU-Kommission hatte im Oktober 2013 nach 35 Jahren die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen reformiert und EU-weit die Mindeststandards für die Ausbildung angepasst. Zu den geregelten Berufen zählt u.a. auch die Krankenpflege. Die EU-Kommission wollte die Ausbildungsvoraussetzung auf zwölf Jahre Schulbildung oder Äquivalente anheben – seinerzeit der Standard in 24 von 28 EU-Mitgliedsstaaten. Die deutsche Bundesregierung hat dieses Vorhaben mit allen Mitteln blockiert und erreicht, dass die Zulassung zur Ausbildung entweder eine zwölfjährige allgemeine Schulbildung (…) oder eine mindestens zehnjährige allgemeine Schulbildung voraussetzt (Artikel 31, Abs. 1). Die Berufeanerkennungsrichtlinie hätte bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung hätte dies gegenüber der EU-Kommission bestätigen müssen, was bis dato nicht der Fall ist."