News Ethikrat: Zwangsmaßnahmen dürfen nur Ultima ratio sein

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Die Anwendung von Zwang steht im Fokus einer aktuellen Stellungnahme des Ethikrats. Credo: Hilfe durch Zwang kommt nur bei Patienten infrage, die nicht mehr freiverantwortlich entscheiden können.

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"In der Konsequenz drängt der Rat in seiner Stellungnahme auf „beharrliche Überzeugungsarbeit“, falls sich ein Patient erforderliche medizinische Maßnahmen ablehnt.
(...)
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGGPN) hat dieses Urteil begrüßt und sah ihre Position bestätigt. Arno Deister, Präsident der Fachgesellschaft, kommentierte, das Urteil schaffe „klare, längst überfällige Regeln, die für alle verbindlich sind. Es kann nicht sein, dass in unserem Land aufgrund von Personalmangel und einer schlechten Infrastruktur nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, um auf Zwang zu verzichten."

Ja, sehr schön... dann bitte nicht nur utopische Forderungen stellen, sondern auch dafür sorgen, daß tatsächlich genügend Personal da ist, um diese auch in der Praxis umsetzen zu können.
Da könnt ihr nämlich auch einem Herrn Spahn auf die Füße treten, der es versäumt hat, vernünftige (!) Mindestpersonalmengen überall (!! und nicht nur in sog. "pflegesensitiven Bereichen", lächerlich - alle Bereiche in denen Pflegekräfte als Pflegekräfte arbeiten sind pflegesensitiv) durchzusetzen... was sollen dann z. B. die Pflegekräfte auf einer "stinknormalen" neurologischen Akutstation machen, wenn dort (was durchaus nicht ungewöhnlich ist) Pat. Amok laufen, für die Neurologie aber keinerlei Personaluntergrenzen gelten?? :x
Schlage vor, ihr leistet dann eure "beharrliche Überzeugungsarbeit" selber... :angryfire: