Elternsorge

Maja1

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Wenn die Kinder im Krankenhaus sind, welche Pflichten haben die Eltern (Elternsorge)???
 
Hallo Maja!
Also ich denke da gibt es keine klare Linie!Je nachdem wie alt das Kind ist und ob die Eltern in der Nähe wohnen und Zeit haben.Bei uns auf der Chirurgie ist es zum Beispiel so, das Vater oder Mutter ein Bett bekommen wenn ihr Kind bis ca. 0-10 Jahren stationär bei uns für z.B. Appendektomie o.ä. dableibt. Sie bekommen ohne weiteres auch was zum Essen und alles was über unsere pflegerischen Pflichten hinausgeht,also was nichts mit der Krankheit zu tun hat machen die Eltern.Wenn natürlich kein Elternteil da ist,oder gerade keine Zeit hat,helfen wir dem Kind bei allem was auch nichts mit der Pflege zu tun hat.Sofern wir Zeit haben.Oft ruft man dann auch ausser der Zeit bei den Eltern an, wenn das Kind weint oder traurig ist.Das kann man glaube ich pauschal nicht ausrichten oder mit Gesetzeslagen unterlegen.Oder wer weiß da etwas anderes?
Gruß Piratin63
 
Das es dafür Regeln gibt, glaub ich nicht.
Ich denke die Eltern tun für ihr Kind im Krankenhaus das was möglich ist.
Mein Sohn war 13 Jahre alt als er die Mandeln entfernt bekam. Ein Bett hatte ich natürlich nicht im Krankenhaus, aber ich konnte von morgens bis spät abends bei ihm sein.
Ich denke es kommt auch immer auf die Situation an.
In der HNO wurde es begrüsst wenn die Eltern da waren. So standen die Kinder doch unter ständiger Beobachtung ( gerade in unserem Fall- beginnende Nachblutung). Aber das muss jeder selbst entscheiden.
Wenn noch kleine Kinder zu Hause sind und keine Oma oä. in der Nähe, denke ich es wird dann schwieriger.:nurse:
 
Eine gesetzliche Verpflichtung für die Versorgung des Kindes im Krankenaus durch die Eltern gibt es nicht. Es handelt sich m.E. aber um eine moralische Verpflichtung dem eigenen Kind gegenüber. In diesem Rahmen können Anteile der Grundpflege übernommen werden. Ebenfalls ist ein Anlernen für spezielle Tätigkeiten (Insulingabe u.ä.) möglich.

Elisabeth
 
Hallo,

in Kinderkrankenpflege-Kreisen ist es ein immer wieder heiß diskutiertes Thema, in wie weit die Kinderkrankenschwestern haftungsrechtlich belangt werden kann, wenn eine Mutter im Krankenhaus das Bettgitter bei einem Säuglings- und Kleinkinderbett öffnet, aber nicht wieder schließt, bzw. wie es sich bei anderen rechtlichen Aspekten bei der Elternintegrationn verhält.

Einige Abteilungen lösen dies durch Stationsmerkblätter, die sich von Eltern gegenzeichnen lassen, auf denen genau steht, was Eltern dürfen, sollen und worauf sie achten müssen und welche Maßnahmen für Eltern absolut verboten sind (z.B. Manipulationen an medizinischen Geräten).

Ob diese im Zweifesfall rechtlich weiterhelfen ist sicherlich fragwürdig.

Vielleicht weiß der AKIK AKIK-Bundesverband e.V. Genaueres.

Liebe Grüße,
Meggy