@monaluna:
Nächste Ausrede!
Alter Hut, hatten wir doch schon alles, mit groß und klein, mit und ohne andere alles schon da gewesen.
Doch haben se getan mit BIG - war leider wie oben auch schon gesagt - auch nicht genehm.
Wir sollten endlich aufhören, irgendwelche Rahmenbedingungen zu erfinden, die wenn wir sie hätten,
jaaaaa daaaaaan würden wir ja, aber leiiiiiider ...
Wir sollten endlich damit aufhören.
Es gibt genug, wenn ich nur will.
Große und kleine Gewerkschaften, große und kleine Berufsverbände, Interessengemeinschaften/Verein für ... , wer da nichts findet um sich zu Engagieren, dem ist nicht zu helfen.
Aber darum gehts in diesem thread ja gar nicht!Ich will ja nicht meckern, aber Gewerkschaft ja/nein/welche/usw - Threads gibts doch schon genug :-/
Jetzt hast du dich aber ganz schön vergallopiert - oder?diese als billige Arbeitskraft ausnutzt und nach 3 Jahren "entsorgt".
Die Jungen, flexiblen, frisch ausgebildeten bekommen einen unbefristeten Vertrag, die auf dem Arbeitsmarkt problemlos ne Stelle finden, die Alten mit finanzieller und familiärer Bindung dürfen dann logischerweise die befristeten Verträge nehmen - tolle Verhandlung von verdi.
Bei uns ja, allerdings kenne ich kleine Schulen die an kleine Häuser angeschlossen sind, dort durchlaufen die Azubi's die gleichen Stationen mehrmals, jede Station hat um die 5 bis 6 Schüler und hält so ihren Stationsbetrieb aufrecht. Praxisanleitung, wird nebenher gemacht. Komplexe Anleitungen, gibt es auf dem Papier aber nicht in der Praxis.@narde:
Jetzt hast du dich aber ganz schön vergallopiert - oder?
Es gibt nichts teureres als nen AZUBI im Betrieb.
Quelle: http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2012/120331_tarifabschluss.pdf„§ 16a
Übernahme von Auszubildenden
1Auszubildende werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprü-fung bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Mo-naten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall
2
personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder ge-setzliche Gründe entgegenstehen. 2Im Anschluss daran werden die-se Beschäftigten bei entsprechender Bewährung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. 3Der dienstliche bzw. betriebliche Bedarf muss zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung nach Satz 1 vorliegen und setzt zudem eine freie und besetzbare Stelle bzw. einen freien und zu besetzenden Arbeitsplatz voraus, die/der eine ausbildungsadäquate Beschäftigung auf Dauer ermöglicht. 4Bei einer Auswahlentscheidung sind die Ergebnisse der Abschlussprü-fung und die persönliche Eignung zu berücksichtigen. 5Bestehende Mitbestimmungsrechte bleiben unberührt.“
umm, daß die Abschlußnote mit einfließt. Die weiß ich vorher nicht. Und die interessiert mich eigentlich auch bei Azubis aus meinem Haus überhaupt nicht - die kenne ich ja. Bleibt einem wohl nichts anderes übrig als Fehlverhalten während der Ausbildung genau zu dokumentieren und zu ahnden.Quelle: http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2012/120331_tarifabschluss.pdf
Mir erschließt sich, wie bei so einigem, der Sinn nicht. Schön, es ist eine Übernahmeregelung vorgesehen, die besagt, daß Azubis übernommen werden:
1. wenn eine passende Stelle in dem Moment frei ist
2. nix gegen Azubi spricht
3. wenn die Noten passen
ist, dass ich gern dort weiter abrbeiten würde, da ich das Team echt toll finde. 
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