Eingeschränkte Alltagskompetenz

alexandrab72

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29.07.2007
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Hallo,

kann mir hier irgendjemand sagen, welche Leistungen ein ambulanter Pflegedienst bei der sog. "eingeschränkten Alltagskompetenz" abrechnen darf und welche Voraussetzungen er ggf. erfüllen muß? Ich kenne einen priv. PD, der eine MA für eine Stunde zu einem Klienten schickt, um mit ihm z.B. spazieren zu gehen und rechnet das irgendwie über diese 460,- Euro-Geschichte ab. Leider finde ich im Internet nichts genaueres darüber.

Grüße, Alexandra
 
Hallo Alexandra
Das kann aberechnet werden z. B. bei der Betreuung Demenzkranker, neben Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung.
Bei einigen läuft das auch unter psycho-sozialer Betreuung.
Vielleicht hilft dir die Seite des MDK weiter.

LG Bettina
 
das waren früher die 460 euro pro jahr und sollen ab 1.7. dann je nach schweregrad der einschränkung in der alltagskompetenz entweder 100 oder 200 euro pro monat sein. darüber lassen sich die so genannten niederschwelligen betreuungsleistungen abrechen. dazu zählt eigentlich alles, was unter betreuung fällt. (gespräche, gedächtnistraining, auch beschäftigung wie eben spaziergänge). um das als pflegedienst abrechnen zu können, muss man bei der kasse ein konzept und so bissl papierkram einreichen.
das "hauptproblem" ist eigentlich, dass der patient die summe direkt an den pflegedienst bezahlen muss und dann mit der rechnung, dem leistungsnachweis und eine bestätigung über die zahlung den betrag von der kasse erstattet bekommt. die direkte abrechnung vom pflegedienst mit der kasse wie z.b. bei "normalen" pflegeleistungen oder der urlaubs- und verhinderungspflege ist hier nicht möglich.
es gibt von berufsverbänden (z.b. bpa) die idee, dass über eine abtretungserklärung der patient den anspruch auf diese leistungen an den pflegedienst abtreten kann, so dass dieser direkt mit der kasse abrechnet. die aok z.b. scheint sich da (wie immer) querzustellen. mit anderen kassen sind noch keine erfahrungen bekannt.

ich bleibe aber am ball und werde euch bei bedarf auf dem laufenden halten.

grüße

surfer
geschäftsführer eines privaten PD
 
das waren früher die 460 euro pro jahr und sollen ab 1.7. dann je nach schweregrad der einschränkung in der alltagskompetenz entweder 100 oder 200 euro pro monat sein.

Das stimmt so nicht :eek1:
Der Betrag , der bis dato noch 460 Euro beträgt, erhöht sich ab 1.7. auf ca. 1000 Euro ( den genauen Betrag habe ich jetzt gerade nicht im Kopf ) bei bestehender Pflegestufe.

Die 100 Euro ( oder even. etwas mehr ) sollen Demenzkranke, ergo die Angehörigen in Anspruch nehmen können, wenn noch keine Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt ist.

Das in Kürze, ich bin aufm Sprung :mrgreen:
 
Das stimmt so nicht :eek1:
Der Betrag , der bis dato noch 460 Euro beträgt, erhöht sich ab 1.7. auf ca. 1000 Euro ( den genauen Betrag habe ich jetzt gerade nicht im Kopf ) bei bestehender Pflegestufe.

Die 100 Euro ( oder even. etwas mehr ) sollen Demenzkranke, ergo die Angehörigen in Anspruch nehmen können, wenn noch keine Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt ist.

Das in Kürze, ich bin aufm Sprung :mrgreen:

Die ca. 1000 EUR entsprechen ja den 100 EUR im monat, die ich erwähnt habe.

anbei mal der gesetzestext als zitat aus dem pflegeweiterentwicklungsgesetzt. dort heißt es:

§ 45b Zusätzliche Betreuungsleistungen

(1) 1Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a erfüllen, können je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.

2Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 100 EUR monatlich (Grundbetrag) oder 200 EUR monatlich (erhöhter Betrag).

3Die Höhe des jeweiligen Anspruchs nach Satz 2 wird von der Pflegekasse auf Empflehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Einzelfall festgelegt und dem Versicherten mitgeteilt.

usw.

Begründung (Zitat des bpa):

Der Betreuungsbetrag, den nun auch Personen der so genannten Pflegestufe 0 erhalten können, wird von 460 EUR jährlich auf bis zu 100 EUR monatlich (Grundbetrag) bzw. 200 EUR monatlich (erhöhter Betrag), also auf 1200 bzw 2400 EUR jährlich, angehoben.


Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Grüße

Surfer
 
Die ca. 1000 EUR entsprechen ja den 100 EUR im monat, die ich erwähnt habe.

Das ist klar, das ergibt ja schon ein einfaches zusammenrechnen;

mein Fokus liegt ja auch auf dem: VORHER 460 Euro NUR bei Einstufung in eine Pflegestufe, JETZT zusätzlich auch ohne Einstufung die Möglichkeit das Geld in Anspruch zu nehmen ( bei eingeschränkter Alltagskompetenz )

War das jetzt verständlicher ?
 
mein Fokus liegt ja auch auf dem: VORHER 460 Euro NUR bei Einstufung in eine Pflegestufe, JETZT zusätzlich auch ohne Einstufung die Möglichkeit das Geld in Anspruch zu nehmen ( bei eingeschränkter Alltagskompetenz )

War das jetzt verständlicher ?

jupp, da haben wir wohl etwas aneinander vorbeigeredet /-geschrieben. Spannend wird aber, wie der MDK mit der Flut von Anträgen zurechtkommen wird. ich bin gespannt...
 
Ist zwar schon lange her, dass hier jemand was zu geschrieben hat. Aber ich hätte da mal eine Frage.
Ich bin am überlegen diese sogenannten "niedrigschwelligen Betreuungsangebote" anzubieten. Es gibt sog. Seniorenbetreuer die das auf selbstständiger Basis anbieten.
Meine Frage: Muss ich hierfür ein komplettes Qualitätssicherungskonzept vorlegen. Kennt sich da jemand mit aus?

Habe schon viel geforscht, würde gut in mein Konzept mit reinpassen.

In der Hoffnung auf Antworten
LG Bucks
 
"Die Pflegeeinrichtung sollte das Angebot im Konzept verankern, eine Preisliste erstellen und die Pflegekassen darüber informieren." (Quelle:LVHS Sachsen)

die einzelnen Möglichkeiten sind ja sicher bekannt.