- Registriert
- 29.07.2007
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Hallo,
kann mir hier irgendjemand sagen, welche Leistungen ein ambulanter Pflegedienst bei der sog. "eingeschränkten Alltagskompetenz" abrechnen darf und welche Voraussetzungen er ggf. erfüllen muß? Ich kenne einen priv. PD, der eine MA für eine Stunde zu einem Klienten schickt, um mit ihm z.B. spazieren zu gehen und rechnet das irgendwie über diese 460,- Euro-Geschichte ab. Leider finde ich im Internet nichts genaueres darüber.
Grüße, Alexandra
kann mir hier irgendjemand sagen, welche Leistungen ein ambulanter Pflegedienst bei der sog. "eingeschränkten Alltagskompetenz" abrechnen darf und welche Voraussetzungen er ggf. erfüllen muß? Ich kenne einen priv. PD, der eine MA für eine Stunde zu einem Klienten schickt, um mit ihm z.B. spazieren zu gehen und rechnet das irgendwie über diese 460,- Euro-Geschichte ab. Leider finde ich im Internet nichts genaueres darüber.
Grüße, Alexandra