G
Gelöschter User 45894
Gast
Hallo,
mein Thema hat jetzt nicht wirklich etwas mit Pflege zu tun, aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand helfen.
Und zwar geht es um eine "eheähnliche Gemeinschaft", die man ja automatisch bildet, wenn es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.
Nun habe ich gelesen dass man sich in einer solchen Gemeinschaft mit den Steuern einigen kann, wie in einer Ehe.
Also mein Partner z.b. Klasse 3 und ich Klasse 5. Wäre für uns schon ein erheblicher Vorteil.
Meine Frage ist nur: Welche Institution ist für so etwas zuständig? Das Versorgungsamt, die Stadt, das Finanzamt? Ich hab da leider überhaupt keinen Plan, aber vielleicht kennt sich ja jemand mit sowas aus oder hat das schon gemacht.
Gefunden hab ich das ganze hier: Eheähnliche Gemeinschaft - Steuerklasse richtig angeben (Ich hoffe der Link ist okay)
lg
mein Thema hat jetzt nicht wirklich etwas mit Pflege zu tun, aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand helfen.
Und zwar geht es um eine "eheähnliche Gemeinschaft", die man ja automatisch bildet, wenn es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.
Nun habe ich gelesen dass man sich in einer solchen Gemeinschaft mit den Steuern einigen kann, wie in einer Ehe.
Also mein Partner z.b. Klasse 3 und ich Klasse 5. Wäre für uns schon ein erheblicher Vorteil.
Meine Frage ist nur: Welche Institution ist für so etwas zuständig? Das Versorgungsamt, die Stadt, das Finanzamt? Ich hab da leider überhaupt keinen Plan, aber vielleicht kennt sich ja jemand mit sowas aus oder hat das schon gemacht.
Gefunden hab ich das ganze hier: Eheähnliche Gemeinschaft - Steuerklasse richtig angeben (Ich hoffe der Link ist okay)
lg