Eheähnliche Gemeinschaft?

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Gelöschter User 45894

Gast
Hallo,

mein Thema hat jetzt nicht wirklich etwas mit Pflege zu tun, aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand helfen.
Und zwar geht es um eine "eheähnliche Gemeinschaft", die man ja automatisch bildet, wenn es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.

Nun habe ich gelesen dass man sich in einer solchen Gemeinschaft mit den Steuern einigen kann, wie in einer Ehe.
Also mein Partner z.b. Klasse 3 und ich Klasse 5. Wäre für uns schon ein erheblicher Vorteil.

Meine Frage ist nur: Welche Institution ist für so etwas zuständig? Das Versorgungsamt, die Stadt, das Finanzamt? Ich hab da leider überhaupt keinen Plan, aber vielleicht kennt sich ja jemand mit sowas aus oder hat das schon gemacht.

Gefunden hab ich das ganze hier: Eheähnliche Gemeinschaft - Steuerklasse richtig angeben (Ich hoffe der Link ist okay)

lg
 
Nur zusammen leben wird nicht reichen. Es muss eine eingetragene Lebenspartnerschaft sein. Erst dann greift das Ehegattensplitting.

Elisabeth
 
Gut. Ich habe da glaub ich etwas falsch verstanden. Aber trotzdem danke :)
 
Stopp- ich bin mir nicht zu 100% sicher. Mir fiel nur ein, dass die eingetragenen Lebensgemeinschaften für das Ehegattenspliiting käpfen mussten.

Ruf doch einfach bei einem Steuerbüro an, welchen Nachweis du brauchst für eine gemeinsame Veranlagung als Bedarfsgemeinschaft ohne jeglichen amtlichen "Segen".

Elisabeth
 
Das Steuerbüro=das Finanzamt? Ich muss zugeben, dass ich mich bisher noch nie wirklich um solche Sachen gekümmert habe, demzufolge null Plan habe.
 
Steuerbüro oder Finanzamt- bleibt sich egal.

Elisabeth
 
Man muß schon verheiratet sein um vom Ehegattensplitting profitieren zu können, oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft muß vorliegen.

Bedarfsgemeinschaft oder eheähnliche Gemeinschaft stehen außen vor.
 
Könntest Dich auch an die Verbraucherzentrale wenden, mit Deinen Fragen.