Die 25 000 Rotkreuz-Schwestern in Deutschland haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ihren arbeitsrechtlichen Sonderstatus verloren. Sie gelten damit als Leiharbeiterinnen, wenn sie von den bundesweit 33 Schwesternschaften in Kliniken und Krankenhäuser außerhalb der DRK-Organisation eingesetzt werden.
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