Die übelsten Klauseln in Arbeitsverträgen...

sonnnenblume

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19.03.2010
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Krankenschwester
Hallo Allerseits,

habe mich vor einiger Zeit nach einem neuen Job umgeschaut , und bei manchen Arbeitsverträgen standen mir echt die Haare zu Berge.....

Hier zum Beispiel : " Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber bei Krankheit unverzüglich über die Dauer über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren.......und außerdem hat er die Diagnose des Arztes mitzuteilen. !!!!!!:twisted:

Oder bei einer Personalvermittlung ( man muß sich ja alles mal selbst angeschaut haben, bevor man mitredet...):

Ein Fragebogen mit u.a. folgenden Fragen :


  1. Haben sie schon mal einen Bandscheibenvorfall gehabt ?
  2. Leiden sie unter Herz - Kreislauferkrankungen ?
  3. Haben sie schonmal unter Depressionen gelitten ?
  4. Leiden sie unter Diabetes ?
  5. Trinken sie Alkohol, wenn ja, wie oft und wieviel ?
  6. Nehmen sie Medikamente ?
u.s.w.

Ich teilte es mit, es sei sittenwidrig, solche Fragen zu stellen...daraufhin erklärte man mir, das sei mit dem Rechtsanwalt ausgearbeitet worden....!!!!:knabber:

Nein, ich habe NICHT unterschrieben, und auch den Fragebogen NICHT ausgefüllt.



Welche Klauseln haben euch schon die Haare zu Berge stehen lassen ?

Gruß Sonnenblume
 
Diagnose des Arztes geht wirklich niemanden etwas an. Ich kann mir aber vorstellen, das Fragen wie hatten Sie schon einmal einen Bandscheibenvorfall ( Du musst in der Pflege viel heben), leiden Sie unter Depressionen ( der Pflegeberuf ist sehr stressig und emotional), Trinken Sie Alkohol oder nehmen Sie Medikamente ( Du trägst grosse Verantwortung z.b. bei einem Beatmungspatient oder als OP Schwester, hast auch selber mit teilweise schweren Medikamenten zu tun) zulässig sind , da sie im Kontext zu deiner zukünftigen Beschäftigung stehen)
Wenn du dich als Pilot bewirbst oder als Lokfüherer anfangen möchtest wirst du sicherlich auch gefragt ob du an Depressionen leidest oder Alkohol oder Medikamente einnimmst.Auch die Frage ob du Diabetiker bist wird auch erlaubt sein. Wäre auch fatal wenn bei Tempo 300 der Lokführer eine Unterzuckerung bekäme. Da in dieser Branche Personen befördert werden, werden dort noch zusätzlich Fragen wegen Herzkreislauferkrankungen gestellt.Sittenwidrige Fragen wären z.b. Fragen bezüglich Schwangerschaft, Gewerkschaftszugehörigkeit, Poltische Gesinnung.
Fragen die im direkten Zuammenhang mit deiner zukünftigen Tätigkeit stehen sind erlaubt. Fragen nach bestehenden Krankheiten, soweit ein enger Zusammenhang mit der einzugehenden Arbeit besteht sind erlaubt.
Unerlaubte Fragen sind eindeutig gesetzlich definiert,darunter fallen aber nicht die Fragen die du gestellt bekommen hast. Google dich mal schlau.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Habe das Urteil gelesen, die Fragen des Chefs nach der Behinderung stand in keinem Zusammenhang zu seiner künftigen Beschäftigung, darum hat der Bewerber auch den Prozes gewonnen.
Aber alle Fragen sind erlaubt die einen speziellen Bezug zur künftigen Beschäftigung haben.

Oder würdest du eine Krankenschwester einstellen, die schon einen Bandscheibenvorfall hatte, oder Antidepresiva einnimmt. Ich nicht und ich glaube du auch nicht.
 
Oder würdest du eine Krankenschwester einstellen, die... Antidepresiva einnimmt. Ich nicht und ich glaube du auch nicht.

Das war bestimmt ein Schreibfehler, gelle?

Elisabeth
 
Hallo Robby,

Du hast natürlich vollkommen Recht.....und Krankenschwestern mit Brille würde ich auch nicht einstellen, und welche mit Allergien schon gar nicht ...die könnten ja auf die Idee kommen, teurere Handschuhe zu verlangen...und welche , die unter Bluthochdruck leiden und Betablocker schlucken müssen erst recht nicht.

Am besten man genmanipuliert sich Pflegepersonal, welches absolut nicht anfällig ist für irgendwelche Leiden...

Aber das kann ja nur scherzhaft gemeint gewesen sein, daß mit den Antidepressiva, hoffentlich....

Wenn nicht, dann frage ich mich, wie man mit solch einer unmenschlichen Einstellung in der Pflege beschäftigt sein kann ?!
 
Ich kenne eine Menge KollegInnen, die Antidepressiva nehmen müssen. Sie verrichten ihre Arbeit nicht weniger zuverlässig als andere und haben teilweise sogar geringere Krankheitsausfälle als die "Gesunden".
 
Habe das Urteil gelesen, die Fragen des Chefs nach der Behinderung stand in keinem Zusammenhang zu seiner künftigen Beschäftigung, darum hat der Bewerber auch den Prozes gewonnen.
Aber alle Fragen sind erlaubt die einen speziellen Bezug zur künftigen Beschäftigung haben.

Oder würdest du eine Krankenschwester einstellen, die schon einen Bandscheibenvorfall hatte, oder Antidepresiva einnimmt. Ich nicht und ich glaube du auch nicht.



...wie froh bin ich doch,einen AG gefunden zu haben,der mich trotz einer Bandscheiben-OP noch angestellt hat:boozed::boozed:Ich Glückspilz:D
 
Aber dass das von einem "Ex-PDL" (siehe Profil) kommt, sagt eigentlich schon alles...und beweist: Wer unbedarft die Wahrheit spricht bleibt arbeitslos...

DS
 
Fragen nach der Anamnese, einzunehmenden Medikamenten und Trinkgewohnheiten sind sicherlich zulässig.
Wenn sie der Betriebsarzt stellt.
Was geht das denn den Personalchef oder die PDL an? Gar nichts!
Nach meiner Schwangerschaft oder meiner Gewerkschaftszugehörigkeit darf er nicht fragen, aber nach meinen Krankheiten? Ich bin sicher, daß nicht.
Allerdings kannte ich mal aus Erzählungen eine Firma, wo man im Personalbüro total nett war. Die wollten immer beide Exemplare der AU haben und schickten die für die Krankenkasse auf eigene Kosten dorthin. Die waren so nett, daß sie unwirsch wurden, wenn jemand das selbst tun wollte.
Robby. lernt man das auf der FH, daß man solche Fragen stellen darf und niemanden einstellen sollte, der Medikamente, gar Antidepressiva nimmt?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich bin immer wieder erstaunt mit welchem Selbstverständnis AG's versuchen in die Privatsphäre der MA einzudringen. Wenn ich mir die Aussagen von Robby durchlese stellen sich mir die Haare zu Berge.
Es wurde ja schon viel gesagt, deswegen werde ich das auch net wiederholen, nur so als Tipp @robby, wenn Du mal wieder als PDL anfängst, überlege Dir was Du fragst, gewisse Fragen könnten Dich, beim richtigen Bewerber, in Schwierigkeiten bringen.
Außerdem, könnte es auch schwer werden, Personal zu finden. Deine Anforderungen gehen ja wirklich schon in Richtung, perfekten Menschen und die würden bei einer PDL wir Dir net anfangen.

@I. R. Rigator: Das mit dem Krankenschein habe ich ja noch nie gehört. Wahnsinn wie einfallsreich mach AG ist. Ich bin immer wieder überrascht. Wenn es dann aber noch AN gibt die drauf reinfallen ...
 
Ganz nett war auch das hier, was ich mal von einer 24 Stunden Kraft hörte :

" Bei Tod des Kunden ERLISCHT der Arbeitsvertrag"

Da schwillt mir der Kamm.....wenn dann auch noch gejammert wird " Wir bekommen einfach kein Personal, was sollen wir bloß tun ??"
 
Ganz nett war auch das hier, was ich mal von einer 24 Stunden Kraft hörte :

" Bei Tod des Kunden ERLISCHT der Arbeitsvertrag"

Da schwillt mir der Kamm.....wenn dann auch noch gejammert wird " Wir bekommen einfach kein Personal, was sollen wir bloß tun ??"
Ja wie jetzt - willst du deine Steller vererben??

Oder sollte mit Kunde der Pat gemeint sein?? Fällt mir grad erst beim schreiben hier ein, manchmal steh ich echt auf der Leitung ^^
 
Ja wie jetzt - willst du deine Steller vererben??

Oder sollte mit Kunde der Pat gemeint sein?? Fällt mir grad erst beim schreiben hier ein, manchmal steh ich echt auf der Leitung ^^

Ja, mit "Kunde" war der Patient gemeint....

Mit " Erlöschen" war natürlich gemeint, daß der Arbeitsvertrag von einer Sekunde auf die andere beendet sein würde, wenn dieser Fall eintreten würde.

Soweit ich weiß, gibt es Kündigungsfristen für Arbeitgeber.....?! :engel:
 
Erlischt der Vertrag des Pflegedienstes mit dem Patienten? Die Klausel ist harmlos, die muss da rein.

Oder erlischt der Vertrag des Pflegedienstes mit der Pflegekraft, wenn der betreute Patient verstirbt?
 
Der Vertrag mit der Pflegekraft erlischt, wenn der Patient verstirbt.
 
Ich glaube wenn man allen Pflegekräften kündigt, die Antidepressiva nehmen, oder die für ihre seelische Gesundheit besser welche einnehmen sollten, dann wird es leer auf manchen Stationen... Ziemlich armselige Aussage, da wunder ich mich nicht dass Depressionen - immerhin eine Volkskrankheit - immer noch nicht Ernst genommen werden und viele Betroffene sich schämen und verstecken.
 
die fragen die der threadersteller hier reingestellt hat,darauf darf man mit guten gewissen die unwahrheit sagen.
der AN sollte trotzdem überlegen ob er bei diesen AG anfangen will.
solche AG nehmen es mit der gesetzestreue nicht so genau, außer es nütz ihnen selber dann bestehen sie auf die einhaltungen von gesetzen.
 
Hab ich auch mal gelesen:

"Fort und Weiterbildungen sind als Freizeit angesehen und werden nicht vergütet. Die Kosten hat der Arbeitnehmer selber zu tragen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jährlich mindestens 10 Stunden Fortbildung zu besuchen."

Oder auch sehr hübsch:

"Der Arbeitnehmer hat bis zu 10000 € an den Arbeitgeber zu entrichten, sollte er betriebsbelastende Informationen an dritte weitergeben."

"Sollte der Arbeitnehmer seine Gesundheit in seiner Freizeit gefährden, so hat der die Folgekosten des Arbeitgebers selber zu tragen."

Es ist echt ein Hammer
 
Oder auch sehr hübsch:

"Der Arbeitnehmer hat bis zu 10000 € an den Arbeitgeber zu entrichten, sollte er betriebsbelastende Informationen an dritte weitergeben."

Wahrscheinlich ist die Zahlungsforderung nicht rechtens, aber: Unterliegen wir nicht alle der Schweigepflicht?

Fortbildungen in der Freizeit sind auch nicht das Thema. In vielen anderen Berufen ist das gang und gäbe, auch mit Pflichtfortbildungen. In der Hinsicht sind wir wirklich ziemlich verwöhnt (und seien wir ehrlich, 10 Fortbildungsstunden pro Jahr sind ein Klacks).