Es gibt drei Stufen der Pflegebedürftigkeit. Diese Stufen bestimmen auch die Höhe der Leistungen. Bei einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand kann in der Pflegestufe III auch ein sog. Härtefall vorliegen. Hier finden Sie den Bericht des Expertenbeirats und weitere...
Weiterlesen...
Weiterlesen...