News Die Bezahlung in der Altenpflege ist weder konkurrenzfähig noch attraktiv und gefährdet die Versorgung.

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Vor dem Hintergrund des ab 1. September 2022 geltenden Tariftreuegesetzes in den Einrichtungen der Altenpflege zeigen die Zahlen der jetzt veröffentlichten AOK-Erhebung, wie dringend notwendig diese gesetzliche Regelung ist. Sie kann aber nur der allererste Schritt sein auf dem Weg zu einem adäquaten Lohngefüge.

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„Wenn wir wollen, dass es ihnen – und eines Tages auch uns – gut geht, müssen wir auch dafür sorgen, dass die uns Versorgenden gut bezahlt werden. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich immer unaufhaltsamer stellt. Deshalb müssen wir jetzt endlich die Weichen stellen für ein flächendeckendes Einstiegsgehalt von 4000 Euro für dreijährig ausgebildete, examinierte Pflegefachpersonen.“

:daumen:Genau so ist es!
Und nicht 18€ und ein paar Zerquetschte pro Stunde als großen Fortschritt feiern. :schraube:
 
Ob ich das mal noch zu meiner aktiven Zeit (bis 6/22) erleben darf???
 
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Reaktionen: Martin H.
Da die Tarifparteien die Tariflöhne festlegt und nicht die Regierung und DIE PFLEGE nicht bereit ist sich zu Organisieren und schon gar nicht zu Streiken - wohl kaum
 
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Reaktionen: ludmilla
Och Mensch Martin,
lies halt wenigstens den Beitrag durch bevor du Antwortest.
4000€ Einstiegsgehalt hat doch wohl mit Mindestlohn nichts zu tun?
 
lies halt wenigstens den Beitrag durch bevor du Antwortest
Den Ratschlag kann ich zurückgeben! :wink:
4000€ Einstiegsgehalt hat doch wohl mit Mindestlohn nichts zu tun?
Wer sagt das?
Diese Forderung kann sowohl über einen gesetzlichen Mindestlohn realisiert werden, als auch über entsprechende Tarife.

Und abgesehen davon kann ich das Scheinargument langsam nicht mehr hören:
Ein Großteil der Pflegekräfte arbeitet bei kirchlichen Trägern. Dort gilt immer noch der sog. 3. Weg und damit Streikverbot. Punkt.
 
Nein nix Punkt, Streikverbot nicht grundsätzlich verboten, wenn überhaupt. Siehe BAG-Urteile. Einige sind noch in der Pipeline.
Streikrecht und Kirche - HENSCHE Arbeitsrecht

Zweitens würden die Pflegekräfte im öffentlich Dienst völlig genügen um die AG massiv unter Druck zu setzen aufgrund ihrer puren Masse.
Schon bei Warnstreiks bekommst du Leute nicht auf die Strasse, was würde denn bei einem Erzwingungsstreik passieren?
Sich solidarisch zu erklären und bei Demos mitzumachen bzw. bei Veranstaltungen bzgl. eines Warnstreiks verbietet kein kirchlicher Träger. Das gilt auch für Pflegekräfte bei privaten Trägern.
Drittens wird ja nicht ganz Deutschland bestreikt, wenn gestreikt wird sondern es gibt ausgewählte Schwerpunkte wie in anderen Branchen auch.

Ein Großteil der Pflegekräfte arbeitet bei kirchlichen Trägern.
Wirklich? Habe dazu keine Zahlen gefunden.

Es sind ja deutlich mehr KH in öffentlicher Hand als in freigemeinnützige Trägerhand.
Konfessionelle Krankenhäuser
 
Nein nix Punkt, Streikverbot nicht grundsätzlich verboten, wenn überhaupt. Siehe BAG-Urteile. Einige sind noch in der Pipeline.
Streikrecht und Kirche - HENSCHE Arbeitsrecht
Dein Wort in Gottes Ohr, aber was ich da rauslese, klingt jetzt nicht so aufbauend.
Würde es natürlich begrüßen, wenn die Extrawürste der kirchlichen AG endlich gestrichen werden würden.
Aus Deinem 2. (übrigens sehr interessanten! :wink1:) Link:

"Eine Trennung von der Kirche hätte vor allem für die Mitarbeiter in den zahlreichen kirchlichen Krankenhäusern, sowie den Alten- und Pflegeheimen weitreichende Folgen. Die Kirchen als Arbeitgeber genießen nach Artikel 140 GG einige Sonderrechte, wie zum Beispiel die Einstellung von ausschließlich katholischen Krankenschwestern in einem katholischen Krankenhaus, fristlose Kündigung kirchlicher Angestellter wegen Austritt oder Mitgliedschaft in anderer Religionsgemeinschaft, Kündigung wiederverheirateter Geschiedener, gleichgeschlechtlicher Partnerschaft und auch das Verbot von Streiks ist darin verankert. Sie kann auch Ärzten bestimmte Behandlungsmethoden verbieten, wie z. B. Abtreibung und die „Pille danach“, moderne Techniken der Fortpflanzungsmedizin, Sterilisation, Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden."

Es sind ja deutlich mehr KH in öffentlicher Hand als in freigemeinnützige Trägerhand.
Konfessionelle Krankenhäuser
Na gut, aber es sind immerhin noch ca. ein Drittel der Krankenhäuser.
Das ist eine Menge Holz.
Und der Einfluß der Kirchen ist enorm, z. B. scheiterte der Branchentarifvertrag in der Pflege - nicht, wie man vielleicht vermutet hätte, an den privaten Trägern, sondern - an der Caritas:



Damit will ich sagen, auch wenn sie nicht die Mehrheit stellen, ist ihr Einfluß im Gesundheitswesen gigantisch.