News Der kurzfristige warme Händedruck wird nicht reichen

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Das Bundeskabinett hat heute angekündigt, die ‚Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche‘ zu erlassen und damit u.a. die Erhöhung des Pflegemindestlohns für die Altenpflege auf den 1. Mai 2020 vorzuziehen. Parallel laufen Gespräche für Bonuszahlungen an Pflegende auf Bundes- und Länderebene.

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