(Nordrhein-Westfalen/Hamburg/Schleswig-Holstein) Darüber wollen wir Sie informieren: der DBfK Nordwest ist in gleich drei Beiräte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen berufen worden. Die Sozialgesetzgebung sieht vor, dass bei den Medizinischen Diensten ein Beirat zu errichten sei.
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