Seit dem 15. Oktober gilt die neue Testverordnung ( wir berichteten) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Nach Ansicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) lässt die zugehörige Handlungshilfe des BMG zur Erstellung eines einrichtungsbezogenen Testkonzepts noch viele Fragen offen.
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