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Der Gesetzesentwurf zur Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein liegt vor, ebenso die begleitenden Pressemitteilungen der Regierungsparteien CDU und FDP, in denen sie beflissen betonen, den Willen der Berufsgruppe schnellstmöglich in die Tat umsetzen wollen. Dementsprechend erfolgt die 1. Lesung am 19. Mai 2021 im Landtag mit Überweisung an den Sozialausschuss am Folgetag.
„Die Landesregierung und insbesondere CDU und FDP machen in ihren Pressemitteilungen deutlich, dass es ihnen nie um die Inhalte der Kammerarbeit, nicht um die bestmögliche pflegerische Versorgung der Bevölkerung und schon gar nicht um die Aufwertung oder Weiterentwicklung des Pflegeberufs gegangen ist“, betont Swantje Seismann-Petersen, stellvertretende Vorsitzende des DBfK Nordwest. „Sie tragen ihre Machtkämpfe mit der SPD auf dem Rücken einer gespaltenen Berufsgruppe aus und suchen einen Sündenbock, dem sie die Verantwortung für die Kosten der Kammerabwicklung in die Schuhe schieben können."
Krass!
Weiß hier irgendeiner was Näheres? Ich meine, über die Pflegekammer Nds. geisterten die Geschichten ja durchs Netz bzw. die Presse, aber über die in S-H hörte man nichts.
Und was ist mit den Grünen, dachte in S-H hätten die eine Jamaica-Regierung?
"Neben der Suche nach Verantwortlichen betreibt die Regierung offensichtlich auch Rosinenpickerei: Das Land Schleswig-Holstein darf dem Gesetzesentwurf zufolge nämlich auch nach Auflösung der Pflegeberufekammer Daten der dann ehemaligen Mitglieder für statistische Zwecke verarbeiten. Den offenbar als wertvoll erachteten Datenschatz, den sich das Land jetzt aneignet, hat die Kammer mit viel Arbeitsaufwand und Gegenwind erhoben.
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(3) Der Aufbau eines pflegewissenschaftlichen, pädagogisch fundierten Fortbildungskonzepts für einen Heilberuf gehört in die Hände von Expert/innen und nicht von Verwaltungsmitarbeiter/innen.
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Nicht restlos geklärt sind die Rechtsnachfolge und die finanzielle Situation. Insgesamt stehen höchstens fünf Millionen Euro für die Abwicklung zur Verfügung, die übrigen Kosten müssen von der Kammer getragen werden."